Wie der klimaneutrale Umbau des Industriestandorts Deutschland gelingen kann
Die enorm innovationsstarke deutsche Industrie ist in der Lage, viele der für die Erreichung von Klimaneutralität benötigten technischen Lösungen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies ist jedoch kein Selbstläufer, sondern erfordert auch ein langfristiges Engagement der öffentlichen Hand. Ein Beitrag von Jan-Erik Thie und Benjamin Görlach.
Im Angesicht der Klimakrise und der Fridays-for-Future-Proteste hat das Netzwerk Plurale Ökonomik unter #Economists4Future dazu aufgerufen, Impulse für neues ökonomisches Denken zu setzen und bislang wenig beachtete Aspekte der Klimaschutzdebatte in den Fokus zu rücken.
In dieser Debattenreihe erscheint wöchentlich ein ausgewählter Beitrag, der sich kritisch-konstruktiv mit aktuellen Leerstellen und Herausforderungen in der Klimaökonomik auseinandersetzt. Dabei geht es beispielsweise um den Umgang mit Unsicherheiten und Komplexität sowie um Existenzgrundlagen und soziale Konflikte. In diesem Beitrag skizzieren Jan-Erik Thie und Benjamin Görlach, wie der klimaneutrale Umbau des Industriestandorts Deutschland gelingen kann. Alle bisher im Rahmen der Serie erschienenen Beiträge finden Sie hier.
Eines der am häufigsten angeführten Argumente gegen strenge Klimaschutz-Maßnahmen ist die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie. Und das nicht ganz zu Unrecht. Denn für die deutsche Industrie wäre eine deutlich höhere CO2-Bepreisung zweifellos eine Herausforderung. Zwar werden die Emissionen der inländischen Industrie bereits durch den EU-Emissionshandel (EU ETS) erfasst, sodass für diese CO2-Emissionen ein Preis existiert. Der Preis bewegte sich jedoch für fast ein Jahrzehnt auf einem sehr niedrigen Niveau von unter 10 Euro und ist erst in jüngerer Vergangenheit wieder auf eine Größenordnung gestiegen, die einen spürbaren Anreiz für Klimaschutz-Investitionen schafft.
Die Forderung nach einem noch deutlich höheren CO2-Preis wird oftmals mit dem Argument abgelehnt, dass zusätzliche Belastungen für deutsche Unternehmen nicht verkraftbar seien, da diese im internationalen Wettbewerb stünden und ihre Wettbewerber an anderen Standorten keine vergleichbare Regulierung hätten. In diesem Fall drohten daher ganze Industriezweige in Länder abzuwandern, in denen CO2 weiterhin kostenlos emittiert werden kann. Dieses unter dem Begriff der Carbon Leakage zusammengefasste Argument wird seit langem angeführt, um den Schutz der deutschen und europäischen Industrie vor zu hohen Kosten anzumahnen.
Diesen Sorgen steht jedoch die Notwendigkeit gegenüber, die Treibhausgase in allen Sektoren der Volkswirtschaft zu verringern. Mit 21% der Gesamtemissionen liegt die Industrie hinter der Energiewirtschaft an zweiter Stelle, noch vor dem Verkehr. Zwar sanken die Emissionen der Industrie nach der Wiedervereinigung zunächst deutlich – um 31% von 1990 bis 2002. Seitdem gibt es jedoch im Trend keine Reduktion mehr. In den vergangenen Jahren sind die Industrie-Emissionen sogar wieder gestiegen und lagen 2017 bei 200 Millionen Tonnen.
Eine Besonderheit der Industrie liegt darin, dass ihre Emissionen nicht nur auf der Verbrennung von fossilen Energieträgern beruhen, sondern auch auf prozessbedingten Emissionen
Damit Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2030 tatsächlich erreicht, gibt der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung der Industrie ein Sektorziel von 140-143 Millionen Tonnen CO2 für das Jahr 2030 vor. In wenig mehr als einem Jahrzehnt muss der Sektor seine Emissionen also um rund 30% reduzieren. Um dies zu erreichen, ist ein tiefgreifender Wandel der industriellen Produktion nötig. Dabei stellen sich die folgenden Fragen: Welche Maßnahmen sorgen zielsicher für die Reduktion der Industrie-Emissionen in der nötigen Größenordnung? Welchen Beitrag kann eine umfassende CO2-Bepreisung liefern? Wie würde sich dies auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auswirken? Und wie kann der Staat dafür sorgen, dass genug Geld in die Entwicklung klimafreundlicher Technologien investiert wird?
Die Bezeichnung QE-Programm (Quantitative Easing) ist nicht die offizielle Bezeichnung des Programms der EZB, sondern bezeichnet lediglich eine geldpolitische Methode, bei der die Zentralbank Schuldtitel kauft, um das Niveau der Marktzinsen nach unten zu drücken. Das QE-Programm heißt im offiziellen EZB-Sprachgebrauch Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP) und wurde Anfang 2015 beschlossen. Das APP bestand zunächst aus drei Einzelprogrammen zum Ankauf
gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP 3, Start Oktober 2014),
forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP, Start November 2014) und
von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP, Start März 2015).
Im Juni 2016 kam das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) hinzu.
Eine genauere Beschreibung der einzelnen Programme finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Die EZB hat für die einzelnen Programme keine konkreten Kaufvolumina, sondern lediglich monatliche Zielmarken für das gesamte APP festgelegt.
März 2015 bis März 2016: 60 Milliarden Euro
April 2016 bis März 2017: 80 Milliarden Euro
April 2017 bis Dezember 2017: 60 Milliarden Euro
Januar 2018 bis September 2018: 30 Milliarden Euro
Was kauft die EZB genau?
Der Blick auf die pro Monat aufgekauften Wertpapiere zeigt, dass die EZB durchaus die Zusammensetzung ihrer Käufe variiert hat und im Rahmen der einzelnen Programme unterschiedlich aktiv war. Auch lag das monatliche Kaufvolumen nicht immer präzise bei den angekündigten 60 bzw. 80 Milliarden Euro – allerdings hat die EZB während der jeweiligen Phasen im Durchschnitt doch ziemlich exakt das angekündigte Volumen gekauft.
Die unterschiedliche Gewichtung der Unterprogramme wird im folgenden Chart noch etwas deutlicher. Dieser zeigt, wie hoch der Anteil der jeweiligen Programme während der einzelnen Monate seit Start des APP im März 2015 war. Daraus wird ersichtlich, dass die EZB den Anteil der gekauften Staatsanleihen zuletzt wieder etwas reduziert hat (von in der Spitze über 90% auf zuletzt etwa 80%).
Worauf es zu achten gilt: Konkrete Umsetzung und Reinvestitionen fälliger Anleihen
In den kommenden Monaten gilt es also vor allem zu beobachten, wie die EZB die angekündigte Reduzierung ihres Aufkaufvolumens konkret umsetzt, weil sich dies auf die betroffenen Marktsegmente unterschiedlich auswirken wird. So hat die EZB wie oben gezeigt seit Start ihrer Aufkaufprogramme demonstriert, dass sie in der Lage und gewillt ist, die angekündigten Kaufvolumina auch tatsächlich umzusetzen. Das heißt, dass die gesamten APP-Bestände in ihrer Bilanz ungefähr dem im folgenden Chart skizzierten Verlauf (rote gestrichelte Linie) folgen und Ende September 2018 ein Gesamtvolumen von ca. 2,6 Billionen Euro erreichen dürften – die Frage ist eben lediglich, durch welche Wertpapiere die große weiße Lücke im Chart konkret gefüllt wird.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass das APP noch lange über sein eigentliches Ende hinaus Wirkung entfalten wird. So hat die EZB bereits im Dezember 2015 angekündigt, die Einkünfte aus bis zur Fälligkeit gehaltenen Anleihen wieder zu reinvestieren und dieses Versprechen auf der Oktober-Ratssitzung noch einmal erneuert und präzisiert. Sollte also beispielsweise eine deutsche Staatsanleihe 2019 fällig und die EZB vom deutschen Staat ausbezahlt werden, wird sie – Stand heute – dieses Geld für den erneuten Erwerb einer (deutschen) Staatsanleihe nutzen. Ihre Bestände an Staatsanleihen werden sich somit nicht zwangsläufig verringern und ihre Präsenz auf den Märkten auch nicht sehr viel kleiner werden – sie schafft nur kein neues Geld, um Staatsanleihen zu erwerben.
QE-Käufe nach Ländern
Die EZB hat beim Start des PSPP (also des Staatsanleihen-Programms) angekündigt, dass sich das Kaufvolumen am Kapitalschlüssel der beteiligten Länder orientieren soll. Jedoch ist die EZB von diesem Ziel deutlich abgewichen: Sie hat mehr Staatsanleihen der großen Eurostaaten gekauft, als dies eigentlich nach dem Kapitalschlüssel angemessen gewesen wäre. So machen beispielsweise deutsche Staatsanleihen mittlerweile knapp 27% des aufgekauften Staatsanleihen-Portfolios aus, obwohl der deutsche Kapitalschlüssel nur bei knapp 18% liegt.
Diese „Bevorzugung“ der großen Staaten könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass es bei den kleineren Ländern schlicht nicht genug Anleihen gibt, damit die EZB ihr angepeiltes Kaufvolumen erreichen kann. Es wird sich zeigen, ob die EZB somit ihr Kaufverhalten ändern wird, wenn sie nur noch eine kleinere Summe an Staatsanleihen aufkaufen muss.
Bilanzsumme
Die im Rahmen des QE-Programms getätigten Käufe machen inzwischen fast die Hälfte der insgesamt knapp 4,4 Billionen Euro großen EZB-Bilanz aus. Wenn die EZB die Summe der monatlichen Anleihekäufe ab Januar senkt, ist in der kurzen Frist zu erwarten ist, dass sich die EZB-Bilanz zunächst etwas langsamer ausweiten wird. Um die tatsächliche expansive Wirkung der Geldpolitik zu beurteilen ist es aber auch notwendig zu beobachten, wie sich die übrigen Posten der Bilanz verändern, was aus heutiger Sicht aber nicht abschätzbar ist.
Glossar: Die Programme im Detail
Das erste Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Covered Bond Purchase Programme, CBPP) wurde bereits 2009 von der EZB beschlossen, um nach der Finanzkrise den Markt für diese Papiere (z. B. Pfandbriefe) zu stabilisieren und Refinanzierungsproblemen der Banken entgegenzuwirken. Innerhalb eines Jahres wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von 60 Milliarden Euro angekauft. Ein zweites CBPP mit folgte dann von November 2011 bis Oktober 2012. Das aktuell laufende dritte CBPP wurde im Oktober 2014 verabschiedet.
Das Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset Backed Securities Purchase Programme, ABSPP) wurde im September 2014 in Verbindung mit dem Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP 3) beschlossen. Dabei werden ABS-Papiere am Primär- und Sekundärmarkt aufgekauft.
Im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme, PSPP) werden seit März 2015 Wertpapiere des öffentlichen Sektors wie Staatsanleihen sowie Schuldtitel europäischer Institutionen und Agenturen gekauft. Für die Ankäufe im Rahmen des PSPP gibt es detaillierte Regeln. So dürfen Staatsanleihen beispielsweise wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung nur am Sekundärmarkt erworben werden. Es dürfen nur Papiere mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr aufgekauft werden. Zudem will die EZB nicht mehr als 33% aller auf den Sekundärmärkten befindlichen Papiere aufkaufen.
Mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP) werden seit Juni 2016 auch Anleihen von Unternehmen in der Eurozone erworben. Ausgeschlossen sind Kreditinstitute und Unternehmen, deren Anleihen von den Ratingagenturen nicht mindestens als „Investment Grade“ bewertet werden. Die Anleihen müssen Laufzeiten zwischen sechs Monaten und 30 Jahren haben und können sowohl am Primärmarkt als auch am Sekundärmarkt gekauft werden.