Verwaltung

Der Staat als Retter und die Mühen der administrativen Ebene

Es geht nicht mehr um die Frage schlanker versus verfetteter Staat, sondern um dessen administrative Wirksamkeit. Doch inzwischen nimmt mit jeder neuen Krise das Staunen darüber zu, dass die früher gerühmte deutsche Verwaltung eben diese Wirksamkeit offenbar verloren hat. Ein Beitrag von Michael Hüther.

Bild: Pixabay

Die Wirtschaftspolitik hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf die Corona-Krise reagiert – und dadurch ebenso viele Fragen über das künftige Verhältnis von Markt und Staat aufgeworfen. In einer Makronom-Serie legen verschiedene Ökonominnen und Ökonomen ihre Positionen zur Wirtschaftspolitik im Post-Corona-Zeitalter dar. Alle bisher erschienenen Beiträge finden Sie hier.

Im krisenhaften Ausnahmezustand, in einer „außergewöhnlichen Notsituation“, die sich „der Kontrolle des Staates entzieht“ – wie es in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz heißt – ist der Staat zum Regelbruch (wie im Fall der Schuldenbremse) legitimiert, dann darf und muss er sogar den Retter spielen. Man könnte zuspitzen und sagen: Gerade auch für solche Fälle, die den Einzelnen und die spontane kollektive Rationalität überfordern müssen, werden Institutionen wie der Staat geschaffen.  Das wird selbst in einer neoliberalen Position, wie durch Friedrich August von Hayek formuliert, explizit gesehen.

Die Frage, ob der Staat in der Krise als Retter auftreten sollte, lässt sich also sehr schnell und grundsätzlich mit „Was denn sonst?“ beantworten. Deutlich komplizierter ist allerdings die Antwort auf die Frage nach dem „Aber wie genau?“. Diese Folgefrage ist auf die Suche nach dem verhältnismäßigen Eingriff gerichtet, mit der Grenzsituationen von Gesellschaft oder Wirtschaft Rechnung getragen wird. Denn auch in der Pandemie ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot Rechnung zu tragen.

Bei der Frage der Rettung durch den Staat in der Covid19-Pandemie kann man an die unmittelbaren Hilfen denken, die bereits im März 2020 bei Ausbruch der Krise sachlich und zeitlich angemessen aufgesetzt worden waren. Man kann ebenso auf die konjunkturpolitischen Maßnahmen referenzieren, die im Juni 2020 auf den Weg gebracht wurden und bei mancher Kritik doch insgesamt wiederum zeitlich und sachlich angemessen waren. Konjunkturpolitik ist nie so spezifisch kalibrierbar, wie es die Theorie voraussetzt, Kompromisse sind deshalb unvermeidlich. Entscheidend ist es, den Ankündigungen wirksames Handeln folgen zu lassen.

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