Strukturreformen

Beschäftigungsschutz ist kein Jobkiller

Die „Flexibilisierung“ von Beschäftigungsschutzgesetzen war eines der Hauptinstrumente, um die Arbeitslosigkeit nach der Finanzkrise zu senken – ohne dass es dafür eine belastbare Makro-Evidenz gab, wie eine neue Meta-Analyse zeigt. Diese Erkenntnis ist auch für die Bewältigung der Corona-Krise hoch relevant. Ein Beitrag von Philipp Heimberger.

Die Arbeitslosenquoten schnellten infolge der Finanzkrise 2007/2008 nach oben, und sie blieben über einen längeren Zeitraum hoch. Der politische Diskurs in Europa konzentrierte sich bald darauf, wie „Strukturreformen“ der Arbeitsmarktinstitutionen genutzt werden sollten, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Vorstöße führender wirtschaftspolitischer EntscheidungsträgerInnen zielten darauf ab, durch „strukturelle“ Reformen die Beschäftigungsschutz-Bestimmungen (employment protection legislation, EPL) zu lockern und so die Arbeitslosigkeit zu verringern. Damit beeinflussten sie die politischen Debatten in der Zeit nach der Finanzkrise maßgeblich.

In der Tat führten mehrere europäische Regierungen nach der Finanzkrise Maßnahmen zur Flexibilisierung der bestehenden Beschäftigungsschutzgesetze ein – mit dem Ziel, den Unternehmen die Einstellung und Entlassung von ArbeitnehmerInnen zu erleichtern. Dies führte zu intensiven Debatten über die makroökonomischen Auswirkungen solcher Deregulierungsmaßnahmen.

Derartige Deregulierungsbemühungen waren nicht neu, sie prägen den politischen Diskurs in vielen entwickelten Volkswirtschaften spätestens seit Anfang der 1990er Jahre. Auch mächtige internationale Organisationen wie die OECD,  der IWF und die EZB forderten flexiblere Arbeitsgesetze ein, um länderübergreifend die Arbeitsmarkt-Performance zu verbessern.

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