Steuern

Wie sich Betrügereien à la Cum/Ex künftig verhindern lassen

Die Europäische Finanzmarktaufsicht sieht starke Hinweise darauf, dass der Cum/Ex-Betrug auch nach Bekanntwerden des Skandals noch weitergeht. Dabei gäbe es Wege, die Betrügereien zu verhindern – und das ohne eine größere Umstellung des Steuersystems. Ein Vorschlag von Lorenz Jarass und Gerhard Schick.

Bild: Pixabay

Es ist der Traum eines jeden Steuerzahlers: Ein Steuerberater findet eine Möglichkeit, dass das Finanzamt einem Steuern erstattet, die man gar nicht gezahlt hat. Und für manche wurde dieser Traum in den letzten Jahrzehnten wahr: Schon seit 1990 gab es erste Hinweise auf eine systematische Produktion von Steuerbescheinigungen, die das Ziel hatten, nicht gezahlte Kapitalertragsteuern erstattet zu bekommen. Doch was des einen Traum, ist der Gesellschaft Alptraum: Schätzungen gehen von einem Schaden in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro allein für den Zeitraum 2005-2011 aus, der dem deutschen Steuerzahler durch diese Betrügereien entstanden ist.

Was Fachleute bereits seit geraumer Zeit bemängeln, wurde in der letzten Woche nun auch quasi offiziell bestätigt: In einem Zwischenbericht kommt die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA zu dem Schluss, dass es starke Hinweise darauf gibt, dass eine doppelte Erstattung der Kapitalertragsteuer, also Cum/Ex-Betrug, in Europa immer noch stattfindet.

Der Kampf gegen die ungerechtfertigte Erstattung von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer gleicht jenem gegen die Hydra: Schlägt man einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Doch das muss nicht so bleiben. In dem folgenden Beitrag werden wir einen Lösungsvorschlag aufzeigen, wie zukünftig eine Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuer systematisch und ohne größeren Verwaltungsaufwand verhindert werden kann.

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