Arbeitsmarkt

Abfindungen für neue Jobs

In der deutschen Erneuerungskrise sind Fachkräfte trotz steigender Arbeitslosigkeit knapp. Ein steuerlicher Neustart bei Abfindungen könnte die dringend benötigte Bewegung in den Arbeitsmarkt bringen. Ein Beitrag von Enzo Weber.

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In einer Transformation müsste die Wirtschaft eigentlich vibrieren – es sind Umbruchzeiten, in denen vieles nicht stabil bleibt, aber noch mehr neu entstehen würde: Geschäftsmodelle, Ideen, Jobs. Stattdessen sinken die Investitionen in Deutschland seit Jahren, in der Industrie wird so wenig gegründet wie noch nie, die Stellenschaffung ist auf dem Tiefpunkt. „Erneuerungskrise“ habe ich das an dieser Stelle genannt.

Eine Erneuerungskrise kann man nicht wie frühere Krisen aufhalten, man kann nur nach vorne aus ihr herausmodernisieren. Das gilt für die Wirtschaftspolitik genauso wie für den Arbeitsmarkt. Wir brauchen mehr Bewegung.

Die Realität sieht aber anders aus: Unternehmen tun sich schwer mit der Restrukturierung, Beschäftigte gehen mit Abfindung in die Frührente, die Arbeitslosigkeit steigt seit Jahren. So gehen Arbeitskräfte verloren, die wir an anderer Stelle so dringend bräuchten. Die demografische Schrumpfung beginnt jetzt durchzuschlagen, und für eine neue Industrialisierung werden gerade technisch gute Leute gebraucht. Tatsächlich sind die Arbeitskräfte in vielen technischen Berufen bei steigender Arbeitslosigkeit zugleich überdurchschnittlich knapp. Die gute Nachricht: Komplette Umschulungen in ganz andere Berufe werden oft nicht notwendig sein, sondern Weiterentwicklungen der Grundkompetenzen in neue Anwendungsbereiche.

Der Schlüssel liegt also in der Bewegung: gute Beratung zu persönlichen Arbeitsmarktchancen, Vermittlungsleistungen, gezielte Qualifizierung, Netzwerke zwischen Firmen und Arbeitsmarktpolitik. Diese Anstrengungen müssen intensiviert, auf die individuelle Ebene gebracht und überregional vernetzt werden. Und für Menschen, die jetzt mit Abfindung gehen, sollte der Schritt in einen neuen Job auch finanziell die attraktivste Option sein.

Beschleunigung statt Stillstand

Steuerlich werden Abfindungen bereits begünstigt: Nach der „Fünftelregelung“ können sie praktisch so versteuert werden, als wären sie gleichmäßig über fünf Jahre angefallen. So wird vermeiden, dass der Steuersatz wegen der Progression in einem einzelnen Jahr stark ansteigt. Das soll dem Nachteilsausgleich dienen, weil eine Beschäftigung verloren wurde. Zukunftsgewandt wäre dagegen eine Regelung, die einer neuen Beschäftigung dient.

So würde das gehen: Die Abfindung wird erst einmal normal versteuert. In den folgenden fünf Jahren kann dann jeweils ein Fünftel der Abfindungssumme bis zu einer bestimmten Obergrenze vom laufenden persönlichen Erwerbseinkommen abgesetzt werden. Wenn man in neue Erwerbstätigkeit geht, wird die Abfindung so schrittweise praktisch steuerfrei. Das unterstützt diejenigen, die den Schritt in neue Beschäftigung wagen, und zwar in einer Phase, in der Arbeitnehmende wieder Seniorität und Jobs Produktivität entwickeln müssen, bis der alte Stand übertroffen ist. Minijobs bleiben dabei automatisch unberücksichtigt, denn hier wird ohnehin kein Arbeitseinkommen versteuert. Die Regelung wäre sehr unbürokratisch: Die Abfindungssumme ist dem Finanzamt bereits bekannt, weitere Prüfungen wären nicht nötig.

Die möglichen Effekte einer solchen Förderung kann man grob abschätzen. Betrachten wir beispielhaft eine Person mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro, die eine Abfindung von ebenfalls einem Jahreseinkommen erhält. Der Grenzsteuersatz liegt dann bei ca. 35%. Steuerlich ginge es insgesamt also um einen Betrag von 35% eines Jahreseinkommens. Legt man auf einen solchen Anreiz eine typische Elastizität des Arbeitsangebots von 0,3 an, ergäbe sich ein Beschäftigungseffekt von gut 10%. Das heißt: 10% der Betroffenen könnten zusätzlich in Arbeit sein.

Und das betrachtet nur die Effekte, wenn es um „arbeiten oder nicht arbeiten“ geht. Wichtig ist aber auch die Frage „wechseln oder verharren“. Wenn man allein an dieser Stelle eine Beschleunigung erreichen könnte, wäre das in einer Erneuerungskrise mit wenig Bewegung schon viel wert: Nicht nur würden die aufnehmenden Firmen zusätzliche Fachkräfte erhalten, sondern die abgebenden Firmen auch schneller und günstiger restrukturieren können. Das würde die Entwicklung neuer Wertschöpfung stärken, und es würde sogar schon im Vorhinein wirken: Für Risikoinvestitionen kommt es auch darauf an, dass man in den vielen Fällen, in denen nicht alles nach Plan läuft, zügig reagieren kann. Mit solchen „realen Optionen“ der Anpassung werden Investitionsentscheidungen attraktiver. Erleichtert man Restrukturierungen, schafft man also zugleich bessere Bedingungen für die so dringend benötigten neuen Investitionen.

International werden in vielen Ländern Abfindungen steuerlich begünstigt. Es scheint aber keine Fälle zu geben, in denen dies der Förderung neuer Erwerbstätigkeit dient. Man kann deshalb nicht auf spezifische Evaluationsergebnisse zurückgreifen. Das heißt aber auch, dass Deutschland hier ganz vorne dran sein könnte, aus der rückwärtsgewandten Abfindungsförderung ein zukunftsgewandtes Instrument zu machen. Und zwar in einer Transformation, in der Zukunftsgewandtheit das ist, was die Wirtschaft am dringendsten braucht.

 

Zum Autor:

Enzo Weber leitet den Forschungsbereich „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen” des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Empirische Wirtschaftsforschung, insbesondere Makroökonometrie und Arbeitsmarkt, der Universität Regensburg.