Fiskalpolitik

Das wackelige Fundament der Schuldenbremse

Derzeit evaluieren Wirtschafts- und Finanzministerium, inwieweit die Modellberechnungen angepasst werden sollen, die die Verschuldungsspielräume in der Schuldenbremse bestimmen. Dabei geht es um nicht weniger als die zukünftigen Ausgabenspielräume für demokratisch legitimierte Regierungen. Ein Beitrag von Philipp Heimberger und Bernhard Schütz.

Bild: Pixabay

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will im Jahr 2023 die Wiedereinhaltung der Schuldenbremse sicherstellen, die wegen der Covid19-Krise noch ausgesetzt ist. Die Frage, ob ein Zurück zur Schuldenbremse eine sinnvolle Priorität darstellt, wird aktuell angesichts hoher Energiepreise und Wirtschaftsabschwung intensiv diskutiert – nicht zuletzt deshalb, weil die Krisenbewältigung über die bereits angekündigten Entlastungspakete hinaus ziemlich sicher weitere staatliche Mehrausgaben erforderlich machen wird.

Dabei geht es auch um eine Grundsatzfrage demokratischer Wirtschaftspolitik: Welche Ausgabenspielräume sollen demokratisch legitimierte Regierungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten für Ausgaben zur Erreichung von Klimazielen sowie der Gestaltung von Energiewende, Sozial-, Pflege- und Bildungspolitik haben?

Hier ist wichtig zu verstehen, dass das Grundgesetz keine harte Kreditobergrenze setzt. Was die Verschuldungsspielräume bestimmt und bindend wirkt, ist vielmehr eine umstrittene Methodik bei der Berechnung des „strukturellen“ Anteils des Budgetdefizits. Und gerade hier ereignen sich gerade wichtige Vorgänge auf der Verwaltungsebene in zwei Bundesministerien, die große Auswirkungen für zukünftige Ausgabenspielräume unter der Schuldenbremse haben werden. Leider schaffen es diese Vorgänge aber kaum über die öffentliche Aufmerksamkeitsschwelle.

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