Geldpolitik

Das Sekundärziel der EZB ist alles andere als zweitrangig

Die EZB ist nicht nur verpflichtet, die Preisstabilität zu wahren, sondern muss auch die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU unterstützen. Doch die Zentralbank schweigt zumeist über diesen Teil ihres Mandats. Dies ist eine folgenschwere Selbstbeschränkung – und wahrscheinlich illegal.

Das Primärziel der Europäischen Zentralbank (EZB) – die Wahrung der Preisstabilität – ist allseits bekannt. Dass die Zentralbank aber auch ein Sekundärziel hat, geht hingegen oft unter. Doch es ist laut EU-Verträgen eindeutig Teil des Mandats der EZB und verpflichtet diese, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union zu unterstützen, solange dies nicht dem primären Ziel der Preisstabilität entgegenläuft. Im Rahmen von aufkommenden Themen wie Klimawandel und Ungleichheit wird momentan, auch in der EZB, intensiv diskutiert, was das Sekundärziel konkret für die Geldpolitik bedeutet.

Das Sekundärziel ist ebenso rechtsverbindlich wie das Primärziel. Solange die EZB keine Maßnahmen trifft, die dem Ziel der Preisstabilität entgegenlaufen, muss sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen. Bisher hat die EZB ihr Sekundärziel jedoch vernachlässigt. Sie nutzt es weder als explizite Rechtsgrundlage für geldpolitische Entscheidungen, noch kommuniziert sie es aktiv nach außen. Wie wir in einer aktuellen Studie ermittelten, haben EZB-Vertreter:innen zwischen 1998 und 2019 das Sekundärziel nur 10 mal erwähnt.

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