Staatshilfen

Können wir alle retten?

Was heißt es konkret, wenn der Staat Unternehmen „rettet“? Dies lässt sich besser beurteilen, wenn man die Maßnahmen nach ihrer mikroökonomischen und ihrer makroökonomischen Logik unterscheidet. Ein Beitrag von Holger Sandte und Adalbert Winkler.

Die Wirtschaftspolitik hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf die Corona-Krise reagiert – und dadurch ebenso viele Fragen über das künftige Verhältnis von Markt und Staat aufgeworfen. In einer Makronom-Serie legen verschiedene Ökonominnen und Ökonomen ihre Positionen zur Wirtschaftspolitik im Post-Corona-Zeitalter dar. Alle bisher erschienenen Beiträge finden Sie hier.

Die Corona-Krise hat in vielen Ländern zu einer erheblichen Ausweitung der Staatsverschuldung geführt, nicht zuletzt weil Regierungen Unternehmen und Beschäftigten, die entweder direkt von der Pandemie oder von Maßnahmen zu deren Bekämpfung betroffen waren und sind, finanzielle Mittel bereitstellen, um sie für die Einkommensverluste zu entschädigen sowie Unternehmen vor der Insolvenz und die Beschäftigten vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. Nachdem dies zunächst auf große Zustimmung stieß, wurden spätestens in der zweiten Welle Zweifel an dieser „Rettungspolitik“ laut, die auch zu ersten Forderungen nach Einschränkungen der staatlichen Hilfen führten, weil es angesichts der wachsenden Verschuldung eben unmöglich sei, „alle zu retten“.

Was heißt es aber konkret, wenn der Staat in der Pandemie Unternehmen „rettet“? Dies lässt sich besser beurteilen, wenn man die Maßnahmen nach ihrer mikroökonomischen und ihrer makroökonomischen Logik unterscheidet.

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