Neue Grundsicherung

Wo Arbeit sich nicht lohnt – und warum das Bürgergeld nicht der Grund ist

Die gerade beschlossene „Neue Grundsicherung“ setzt vor allem bei Sanktionen an – und lässt die eigentliche Aufstiegsfalle unangetastet. Denn das Steuer-, Abgaben- und Transfersystem bremst niedrige und mittlere Einkommen aus, während Kapitalerträge und hohe Einkommen strukturell geschont werden.

„Arbeit muss sich wieder lohnen.“ Die Formel taucht im Frühjahr 2026 in fast jeder Debatte zur Sozialpolitik auf. Bundeskanzler Friedrich Merz nutzt sie zum Inkrafttreten der Aktivrente, Jens Spahn ergänzt sie um die Forderung, „Job-Verweigerern“ das Bürgergeld zu streichen, CDU-Generalsekretär Linnemann macht sie zur Leitidee der Umgestaltung des Bürgergelds zur „Grundsicherung“, die der Bundestag am 5. März in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat und die zum 1. Juli in Kraft tritt.

Die Formel stellt allerdings die falsche Frage. Wer 2025 zum damals gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro Vollzeit arbeitete, verdiente im Jahr rund 26.700 Euro brutto. Nach Sozialabgaben, einsetzender Lohnsteuer und der Anrechnung von Wohngeld, Kinderzuschlag und weiteren Transfers bleibt davon aber nicht viel übrig: Für Alleinstehende sind es rund 4 Euro pro Stunde, für Alleinerziehende rund 5 Euro pro Stunde über dem Bürgergeld-Grundniveau.

Das Problem ist nicht ein „zu großzügiges Bürgergeld“, sondern die „Aufstiegsfalle“: Drei separat gewachsene Systeme (Transferentzug, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) greifen in derselben Einkommenszone gleichzeitig zu und absorbieren zwischen 70 und 90% jeder Bruttolohn-Erhöhung. Die Falle ist mathematisch dokumentierbar und seit zwei Jahrzehnten unverändert. Keine Reform der vergangenen vier Bundesregierungen hat sie adressiert.

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