Verfassungsgericht

Wie kann die deutsche Haushaltspolitik erdbebensicher werden?

Das Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ist aus diversen Gründen zu kritisieren, reflektiert aber nun geltendes Recht. Die schlechteste aller Lösungen bestünde darin, jetzt in Kürzungshektik und Sparwut zu verfallen. Zum Glück gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Ein Beitrag von Jan Priewe.

Bild: TMC-Fotografie.de via Flickr (CC BY 2.0)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des 2. Nachtragshaushalts für 2021 hat ein finanzpolitisches Erdbeben ausgelöst, dessen Stärke auf der Richterskala noch nicht messbar ist. Die Logik des Urteils, die nun geltendes Recht ist, macht den größten Teil des Klima- und Transformationsfonds (KTF) unwirksam, so dass Projekte im Umfang von bis zu 60 Milliarden Euro ihre Finanzierungsbasis ab sofort verlieren.

Andere Teile des KTF bzw. des Energie- und Klimafonds (EKF), wie der Vorgänger des KTF hieß, sind vom Urteil nicht betroffen, weil sie schon früher von der Großen Koalition befüllt wurden. Der zweite große Sonderfonds, der Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF), war zwar nicht Gegenstand der Verfassungsklage, dürfte aber in weiten Teilen den Vorgaben des Urteils widersprechen. Da die Buchungsregeln seitens der Ampelkoalition für alle Sondervermögen rückwirkend ab 2016 geändert wurden, ist es wahrscheinlich, dass alle 29 Sondervermögen des Bundes, auch die der Länder, in irgendeiner Form betroffen sind. Die Regierung hat schon angekündigt, dass der Bundeshaushalt 2023 nicht wie ursprünglich geplant die Schuldenbremse wieder einhält, sondern dies nun erst für 2024 angestrebt wird – wobei die gleichen Probleme dann erneut auftreten dürften.

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