Handelskrieg

Wie die EU auf Trumps Eskalation (nicht) antworten sollte

Die EU scheint entschlossen, auf Donald Trumps Zollpolitik mit direkten Gegenmaßnahmen zu reagieren – und hat dafür in den letzten Jahren deutlich mehr politischen Spielraum bekommen. Aber wie genau sollte sie diesen nutzen? Ein Beitrag von André Wolf.

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Die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, im Rahmen seines globalen Zollpakets pauschale Zoll-Aufschläge von 20% auf den Import von EU-Waren zu erheben, hat in Brüssel ein starkes politisches Echo ausgelöst. Die EU scheint entschlossen, auf diese neue Eskalationsstufe im Handelsstreit mit direkten Gegenmaßnahmen zu reagieren. Der politische Spielraum hierfür hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. In ihrer auf Souveränitätsgedanken fußenden neuen handelspolitischen Strategie der „offenen strategischen Autonomie“ hat die EU unilaterale Schutzmaßnahmen als letztes Mittel zur Durchsetzung europäischer Interessen legitimiert. Mit der daran anknüpfenden Gesetzgebung hat sie einen neuen Rahmen für den Einsatz solcher Schutzmaßnahmen geschaffen.

Ein Werkzeug, das aktuell in der Debatte über Gegenmaßnahmen im Zentrum steht, ist das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen (Anti-Coercion Instrument). Es wurde von der EU bereits im Jahr 2023 im Rahmen einer Verordnung ((EU) 2023/2675) eingeführt, damals als Reaktion auf den Versuch der politischen Erpressung Litauens durch die Volksrepublik China. Es basiert auf der offiziellen Anerkennung des Tatbestands der wirtschaftlichen Nötigung durch eine Durchführungsbestimmung der Europäischen Kommission. Ein solcher liegt gemäß Verordnung dann vor, wenn ein Drittstaat eine handels- oder investitionsbeeinträchtigende Maßnahme ergreift oder androht, um die EU oder einzelne Mitgliedstaaten zu bestimmten politischen Entscheidungen zu zwingen.

Für den Fall, dass wirtschaftlicher Zwang festgestellt wird, definiert die Verordnung ein stufenbasiertes Vorgehen. Dies beginnt damit, dass gemeinsame Konsultationen mit dem beschuldigten Drittstaat angestrebt werden, wobei Optionen wie direkte Verhandlungen oder die Anrufung eines internationalen Schiedsgerichts zur Beilegung der Angelegenheit geprüft werden. Erweist sich dies als unzureichend, um die Nötigung zu beenden, geht die Union zu eigenen unilateralen Gegenmaßnahmen aus einer Liste über, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Diese umfasst einen breiten Katalog an Gegenmaßnahmen, die von Zollerhöhungen über den Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen bis hin zu Beschränkungen des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum reichen – selbst dann, wenn dies die Nichterfüllung bestehender internationaler Verpflichtungen der EU impliziert.

Bedingungen für das EU-Instrument sind nicht erfüllt

In der gegenwärtigen Situation scheinen EU-Vertreter den Einsatz dieses Instruments gegen die USA zumindest als letztes Mittel in Betracht zu ziehen. Aus verhandlungstaktischer Perspektive ist es grundsätzlich auch klug, der US-Administration den eigenen politischen Handlungsspielraum vor Augen zu führen.

Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen, die mit der Anwendung dieses Instruments verbunden sind, senken die Glaubwürdigkeit dieser Drohung jedoch erheblich. So liegt im Sinne der Verordnung wirtschaftlicher Zwang nur dann vor, wenn ein Drittstaat mit seinen wirtschaftspolitischen Maßnahmen oder Drohungen gezielt versucht, auf ein bestimmtes heimisches Gesetz einzuwirken. Dies ist im gegenwärtigen Fall nicht gegeben. Die US-Administration hat in ihrer Kommunikation deutlich gemacht, dass ihr Anliegen eine allgemeine Verbesserung der Wettbewerbslage ihrer heimischen Industrie ist, langfristig verbunden mit einer Verbesserung der US-Handelsbilanz.

Die Zollerhöhungen zielen damit nicht auf Rücknahme oder Einführung konkreter europäischer Gesetze ab, sondern stellen – wenn überhaupt – eher eine Aufforderung zu allgemeinen wirtschaftspolitischen Impulsen zur Stärkung der europäischen Nachfrage nach US-Waren dar. Hier zeigt sich ein entscheidender Unterschied zum ursprünglichen Anlass der Verordnung, dem Vorgehen Chinas gegenüber Litauen: China ging es ganz konkret darum, Litauen in seiner Taiwan-Politik zum Einlenken zu zwingen. Die dabei ergriffenen Maßnahmen, ein informeller Boykott litauischer Waren, gehen in ihrer Dimension auch deutlich über die US-Zollpolitik hinaus.

Rein unilaterale Abwehr widerspricht Europas Interessen

Damit ist nicht gesagt, dass die US-Regierung nicht in anderen Fällen sehr wohl mittels Androhung von Zwangsmaßnahmen versuchen würde, konkrete europäische Gesetzgebung zu beeinflussen, etwa in den Bereichen Datenschutz oder Nachhaltigkeitsberichterstattung. Aber der Nachweis hierfür muss im Interesse der Glaubwürdigkeit der EU fallbasiert erbracht werden und sollte nicht mit der Frage eines zukünftigen Handelsregimes vermischt werden.

Die Versuchung, auf eine scheinbar irrationale und regellose US-Politik mit eigenen systemsprengenden Politikansätzen zu reagieren, ist groß. Damit würde sie aber das offenbare Bestreben der Trump-Administration, auf Reziprozität basierende Handelsregeln durch das Gesetz der wirtschaftlichen Stärke zu ersetzen, letztlich nur befeuern. Die EU würde auf globaler Ebene das Signal aussenden, dass auch sie sich von der Vorstellung einer multilateralen Verständigung verabschiedet hätte. Auch würden sich viele ärmere Länder bestärkt fühlen, ähnliche Abwehrmaßnahmen gegenüber EU-Gesetzen zu beschließen, etwa wenn die EU mit Nachhaltigkeitsvorgaben in die Gestaltung internationaler Lieferketten eingreift. Nicht zuletzt könnte eine rein unilaterale Abwehrstrategie auch die Pläne der EU durchkreuzen, über strategische Investitionspartnerschaften mit Drittstaaten Handelsrisiken zu senken. Denn wie im Falle der US-Politik wäre auch bei den EU-Gegenmaßnahmen eine indirekte Beeinträchtigung von Partnerländern über Lieferkettenabhängigkeiten zu befürchten.

Die EU ist deshalb gut beraten, ihre Antwort auf die jüngste Zolleskalation zunächst sorgfältig international zu koordinieren. Dabei dürfte sie auf große Kooperationsbereitschaft wirtschaftlich und politischer wichtiger Partnerländer wie Kanada und Japan treffen. Diese sind unmittelbar noch stärker von Trumps Handelspolitik betroffen, teilen zudem viele langfristige wirtschaftliche Visionen der EU wie das Bekenntnis zur Klimaneutralität. Eine koordinierte Verhandlungsposition und die Abstimmung von Gegenmaßnahmen bei ausbleibender Einigung würden das Gewicht der EU deutlich erhöhen. Zudem würde der US-Regierung in ihrem Bestreben, den Westen interessenpolitisch zu spalten, Grenzen aufgezeigt.

Optionen für vertiefte Kooperation sollten ausgeschöpft werden

Zugleich sollte die EU als Beitrag zum Austritt aus der Eskalationsspirale neue Wege für eine beidseitige vorteilhafte Kooperation mit den USA aufzeigen und als Assets in zukünftige Verhandlungen einbringen. Empfehlenswert ist insbesondere eine Verknüpfung mit Europas Bedarfen im Zuge der grünen Transformation. So wird die EU auf absehbare Zeit in bedeutendem Maße auf dem Import von Flüssiggas (LNG) als Brücke zur Klimaneutralität angewiesen bleiben, will sie nicht in die alte Abhängigkeit von Russland zurückfallen.

Die USA haben seit der Energiekrise im Jahr 2022 ihren LNG-Export nach Europa bereits deutlich ausgeweitet und massiv in die Export-Infrastruktur investiert. Auch die Trump-Administration setzt bislang stark auf Energieexporte als Mittel zur Verbesserung der US-Handelsbilanz. Neue langfristige Verträge über LNG-Lieferungen nach Europa wären grundsätzlich in beidseitigem Interesse. Sie würden die Exposition der EU-Importe gegenüber Weltmarktrisiken begrenzen, zugleich amerikanischen Exporteuren eine stabile Grundlage für die Refinanzierung ihrer Kapazitätsinvestitionen bieten. Einem gegenwärtigen Hemmnis für den Abschluss solcher Langfristverträge, nämlich der Unsicherheit über die verbleibende Dauer des Erdgaseinsatzes in der EU, könnte über den parallelen Abschluss von Kontrakten zu Weiterverkaufsoptionen innerhalb des Binnenmarkts begegnet werden.

Des Weiteren besteht noch viel unausgeschöpfter Kooperationsspielraum bei strategisch wichtigen Rohstoffen. Metalle wie Seltene Erden oder Lithium werden durch ihre Relevanz für zahlreiche Zukunftstechnologien auf beiden Seiten des Atlantiks zukünftig noch an politischer Bedeutung gewinnen, auch bei grundsätzlichen Differenzen in Fragen der Klimapolitik. Durch gemeinsame Rohstofferkundung und Co-Finanzierung von Investitionsprojekten könnten sich die USA und Europa über ihr gemeinsames Interesse, bestehende Abhängigkeiten von China zu senken, wieder näherkommen. Die zur Sicherung des Rohstoffzugangs geschaffene Minerals Security Partnership sollte zu diesem Zweck mit Leben gefüllt werden.

 

Zum Autor:

André Wolf ist Fachbereichsleiter für Technologische Innovation, Infrastruktur und industrielle Entwicklung am Centrum für Europäische Politik (cep) in Berlin.