Regierungsorganisation

Vom Ressort zur Mission?

Richtig angewendet ist das Missionenprinzip kein Import neoliberaler Flexibilisierung in die Regierungsorganisation, sondern ein Beitrag zur Stärkung des Staates und zur Rückkehr einer aktiven Staatlichkeit. Ein Kommentar von Claus Leggewie.

Bild: Pixabay

Ressorts sind die Heiligtümer der Bürokratie. Wer sonst sollte Zuständigkeiten für Verwaltung und Gesetzgebung definieren und die Abstimmung innerhalb eines Kollegialorgans wie der Regierung anstoßen? Im neuzeitlichen Staatsaufbau waren sie, beginnend mit dem Straßen- und Brückenbau im absolutistischen Frankreich, die Garanten moderner Infrastruktur, dann die der inneren und äußeren Sicherheit, schließlich der dem Wohlfahrtsstaat übertragenen Daseinsfürsorge. Auch nach außen hin repräsentierten sie in staatlichen Gebäuden die Regierungen und Verwaltungen.

Ressortleitungen schützen ihren Turf eifersüchtig, die Mitarbeitenden pochen auf ihre fachliche Kompetenz und Autonomie. Das Ressortprinzip ist in Art. 65 Satz 2 Grundgesetz verankert: Für den jeweiligen „Geschäftsbereich“ ist ein Bundesministerium (analog die Landesministerien) zuständig, das seine Aufgaben „selbstständig und unter eigener Verantwortung“ verfolgt; neben der Erstzuständigkeit, einem fachlichen Initiativrecht, beinhaltet das auch eine Letztzuständigkeit, wenn es um die Konkretisierung und Implementierung einer Maßnahme oder eines Gesetzes geht.

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