Economists for Future

Vergesellschaftung als Transformationsstrategie

Ob die sozial-ökologische Transformation gelingt, entscheidet sich auch an der Frage von Eigentum und Demokratie auf dem Wohnungsmarkt – der kein Markt wie jeder andere ist. Ein Beitrag von Rabea Berfelde.

Bild: Pixabay

Unsere Gesellschaft befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Transformationsprozesses. Im Zentrum steht die Wirtschaft – und die Suche nach Wegen zur Nachhaltigkeit. Die nächsten Jahre werden entscheiden, inwiefern dieser Wandel by disaster geschieht oder uns by design gelingt.

Die Debattenreihe #econ4future widmet sich den damit verbundenen ökonomischen Herausforderungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze. Die Beiträge analysieren Engführungen in den Wirtschaftswissenschaften und Leerstellen in der aktuellen Wirtschaftspolitik. Zugleich zeigen sie Orientierungspunkte für ein zukunftsfähiges Wirtschaften auf und geben Impulse für eine plurale Ökonomik, die sozial-ökologische Notwendigkeiten ernst nimmt.

Die Kooperation mit Economists for Future e.V. begann im September 2019. Seitdem erscheint jährlich eine neue Staffel mit wechselnden Themenschwerpunkten. Die siebte Ausgabe widmet sich der Frage, wie sich soziale Sicherheit im Spannungsfeld von Klimakrise und wirtschaftlicher Transformation neu denken lässt. Was braucht es aus ökonomischer Perspektive, um sozialer Spaltung sowie dem Erstarken autoritär-nationalistischer Tendenzen entgegenzuwirken? Und wie können Wohlfahrtsstaat, Eigentumsverhältnisse, Versorgungssysteme und Institutionen so gestaltet werden, dass demokratischer Zusammenhalt, ökologische Stabilität und ökonomische Resilienz gestärkt werden?

Alle bisher erschienenen Beiträge der Economists for Future-Reihe finden Sie hier.

Im Sommer 2025 veröffentlichte die Berliner SPD einen Gesetzentwurf, der die Rahmenbedingungen einer Vergesellschaftung in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie der Wasser-, Energie- und Wohnraumversorgung abstecken sollte. Auf dieses sogenannte Rahmengesetz hatten sich die regierenden Koalitionsparteien, die CDU und SPD, in ihrem Koalitionsvertrag von 2023 geeinigt. Diese Einigung steht in einem längeren Kontext der Bearbeitung — oder besser Nicht-Bearbeitung — des gewonnenen Volksentscheids zur Wohnraumvergesellschaftung. 59,1% der wahlberechtigten Berliner*innen hatten beim Beschlussvolksentscheid am 26. September 2021 für die Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienkonzernen gestimmt, die in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen in ihrem Bestand halten.

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