Digitalsteuer

Update: Was taugen die Pläne der EU-Kommission für die Besteuerung von Facebook, Google und Co.?

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für eine „Digital Services Tax“ veröffentlicht. Leider bestätigt der offizielle Vorschlag trotz einiger weniger Änderungen die Befürchtungen, die man aufgrund der im Vorfeld bekanntgewordenen Entwürfe haben musste.

In der Vorwoche hatten wir an dieser Stelle über die Pläne der EU-Kommission zur Besteuerung digitaler Unternehmen wie Google und Facebook berichtet. Unsere Analyse basierte auf den im Vorfeld kursierenden Entwürfen der Kommission. Heute nun hat die Kommission ihren konkreten Vorschlag veröffentlicht.

Dieser weicht in einigen wenigen Punkten von den Entwürfen ab. Hier eine Übersicht:

  • Geändert hat sich nun der Name. Statt des allgemeineren Titels „Ausgleichsteuer“ (Equalization Tax) heißt es im Entwurf für die Direktive nun konkreter „Digital Services Tax“ (DST), in der Außenkommunikation sogar zurückhaltend nur „Interim Tax“.
  • Der Satz der DST soll nach Vorstellungen der Kommission 3% betragen.
  • Der Schwellenwert für den weltweiten Umsatz der betroffenen Unternehmen (750 Millionen Euro) ist gleichgeblieben. In der EU müssen jedoch nun Umsätze aus digitalen Aktivitäten von mehr als 50 Millionen Euro erreicht werden. Im Entwurf waren zunächst nur 10 bis 20 Millionen Euro anvisiert worden.

Diese Änderungen reichen aber leider bei weitem nicht aus, um die Schwächen des Kommissionsvorschlags auszumerzen, die wir in der ersten Analyse kritisiert hatten. Es bleibt also unserer Meinung nach dabei: Die Pläne für die Besteuerung digitaler Unternehmen sind nach wie vor ein mangelhafter Schnellschuss. Die vorgeschlagene Equalization Tax ist schlecht begründet und erfüllt keines der von der Kommission genannten Ziele. Sie ist ein Albtraum an Komplexität und Streitanfälligkeit und stellt die ohnehin prekäre internationale Koordination nationaler Steuerhoheiten erneut – und unnötig – auf die Probe.

Warum wir zu diesen Schlussfolgerungen kommen, haben wir im erwähnten Beitrag aus der Vorwoche ausführlich argumentiert. An dieser Analyse halten wir auch nach der Vorstellung der offiziellen Kommissionspläne uneingeschränkt fest.

 

Zu den Autoren:

Johannes Becker ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Universität Münster. Auf Twitter: @YohannesBecker

Joachim Englisch ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster.