Haushaltskrise

Staatsverschuldung – alter Streit in neuen Schläuchen

Der Streit, ob Staatsverschuldung gut oder schlecht ist, wird nicht erst geführt, seit in der Ampel-Regierung Parteien mit grundsätzlich unterschiedlichen finanzpolitischen Ansätzen am Kabinettstisch sitzen. Letztlich geht es dabei um die Grundsatzfrage: Welche Rolle soll der Staat in der Wirtschaft spielen? Eine politökonomische Analyse von Hermann Adam.

Bild: Pixabay

Die Staatsverschuldung ist in Art. 115 GG geregelt und seit 1949 zweimal – 1969 und 2009 – geändert worden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten die Aufnahme von Krediten durch den Staat zulassen, und zwar bei außerordentlichem Bedarf und für Ausgaben zu – altertümlich ausgedrückt – werbenden Zwecken. Schon damals war festgeschrieben: Nicht die Regierung als die Exekutive sollte über die Kreditaufnahme entscheiden. Vielmehr war für die Verschuldung ein Gesetz und damit die Zustimmung der Mehrheit des Bundestages erforderlich.

Kostenpflichtiger Inhalt

Bitte melden Sie sich an, um weiterzulesen

Noch kein Abo?