Mit dem lang erwarteten Vorschlag für einen „EU Industrial Accelerator Act“ hat die Europäische Kommission am gestrigen Mittwoch ihr Versprechen eingelöst, regulatorische Impulse für die Schaffung grüner Leitmärkte zu setzen. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion stand zuvor die Einführung verbindlicher „Made in Europe“-Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen und bei staatlichen Förderprogrammen für grüne Technologien. Diese Vorgaben sollen den Aufbau EU-interner Produktionskapazitäten in für die grüne Transformation strategisch wichtigen Sektoren, wie beispielsweise der Batterie- und PV-Modulproduktion, unterstützen und so den „missing link“ zwischen klima- und industriepolitischen Zielen herstellen.
Die nun im Vorschlag definierten Kriterien lassen sich im Wesentlichen als „Made with Europe“-Vorgaben interpretieren. Denn Produkte aus Drittstaaten, die mit der EU über bilaterale Handelsabkommen verbunden sind, sowie Produkte aus Drittstaaten, die dem multilateralen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beigetreten sind, sollen als äquivalent zu EU-internen Produkten bewertet werden. Somit entgehen enge Handelspartner der EU nicht nur einer standortbezogenen Diskriminierung, sondern erhalten auch einen bevorzugten Zugang zu den sich bildenden EU-internen Leitmärkten gegenüber anderen Drittstaaten – allen voran der dominierenden Konkurrenz aus China.
Das Prinzip der Gegenseitigkeit setzt hier allerdings eine wichtige Einschränkung: Drittstaaten sollen nur dann in den EU-Local-Content-Schirm einbezogen werden, wenn sie EU-Produkte gegenüber heimischen Erzeugnissen gleichbehandeln. Damit signalisiert die EU zugleich ihre Bereitschaft, die Existenz ähnlicher Local-Content-Regelwerke in Drittstaaten zu akzeptieren, sofern damit kein Marktausschluss von EU-Produkten verbunden ist. Dies kann als Teil einer Strategie betrachtet werden, durch regulatorische Kooperation gemeinsame Leitmärkte für die Skalierung von Fertigungskapazitäten zu schaffen, die Schutz gegenüber dominierenden Weltmarktakteuren bieten.
Gegenüber rein EU-internen Leitmärkten verheißt die Größe der Märkte ein noch höheres Skalierungspotenzial. Langfristige Produktivitätsgewinne durch erfahrungsbasierte Prozessoptimierung könnten so schneller realisiert und bestehende Kostennachteile gegenüber Produzenten aus China zügiger reduziert werden. Im Vergleich zu klassischen Instrumenten der Marktintegration wie dem bilateralen Abbau von Zöllen wirkt der Nachfrageimpuls hier unmittelbar und kann durch die Politik über die Festlegung von „Made with Europe“-Mindestquoten als Vergabekriterien direkt gesteuert werden.
Die Aufrechterhaltung eines solchen gemeinsamen Schutzschirms für junge Technologien erfordert auch zukünftig die Koordination von Gesetzesänderungen, die den Marktzugang betreffen. Damit rückt der von der Kommission vorgeschlagene Weg dem seit Langem diskutierten Konzept der Klimaklubs näher. Er ergänzt die Idee einer einheitlichen CO₂-Bepreisung in der EU und in Partnerländern um einen gemeinsamen Marktrahmen für die Entwicklung emissionsarmer Technologien. Dieser kann in der Folge zum Ausgangspunkt für eine vertiefte Kooperation bei der Entwicklung technischer Produktstandards und Marktdesigns für neue Technologien werden. Dadurch wird die globale Ausstrahlung regionaler Leitmärkte zusätzlich erhöht. So wird nicht nur ein politischer Konvergenzprozess bei den Zielen der Emissionsreduktion, sondern auch bei der Förderung alternativer grüner Wachstumsmodelle eingeleitet. Das erhöht die Chancen auf eine sozialverträgliche grüne Transformation und dient somit ihrer politischen Akzeptanz.
Im günstigsten Fall kann der Industrial Accelerator Act somit eine ähnliche Steuerungsfunktion ausüben wie ein CO2-Grenzausgleich. Er motiviert Drittstaaten über ökonomische Anreize zur regulatorischen Annäherung an die EU und bietet zugleich einen Schutz gegenüber dem Rest der Welt, der nicht kooperationswillig ist.
Auf dem Weg dorthin müssen jedoch noch einige Detailprobleme gelöst werden. Das betrifft erstens die Schaffung einer transparenten methodischen Grundlage für die Abgrenzung strategisch wichtiger Sektoren und die Festlegung von Local-Content-Quoten. Der Vorschlag der Kommission zeigt eine große Uneinheitlichkeit in der Behandlung unterschiedlicher Industriebranchen. Zweitens drohen, ähnlich wie beim CO₂-Grenzausgleich, produktspezifische Regularien zu zusätzlichen administrativen Belastungen für Unternehmen zu führen, da auch die Herkunft und die Technologiespezifika unternehmensexterner Vorleistungen in den Nachweis der Quoten-Erfüllung einbezogen werden sollen. Hierfür müssen praktikable Regelungen gefunden werden.
Zum Autor:
André Wolf ist Fachbereichsleiter für Technologische Innovation, Infrastruktur und industrielle Entwicklung am Centrum für Europäische Politik (cep) in Berlin.







































