Der wirtschaftspolitische Schwenk der Trump-Administration hat die internationale Handelsordnung in eine Krise gestürzt. Galten die USA bis vor kurzem noch als glühendster Verfechter des globalen „Freihandels“, so setzen sie unter Trump auf rekordverdächtig hohe Zölle, die sie auch als machtpolitisches Mittel einsetzen. Die Hüterin des freien Handels, die Welthandelsorganisation (WTO), wurde von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als „klinisch tot“ bezeichnet. Dennoch versucht die EU verzweifelt, am Freihandelsansatz festzuhalten. Parallel zur rhetorischen Unterstützung des WTO-Reformprozesses bemüht sie sich, vor allem bilaterale und plurilaterale Abkommen abzuschließen. Die wachsende globale Konkurrenz um Rohstoffe und die Vorherrschaft über Einflusssphären lässt zunehmend auch geopolitische Motive für handelspolitische Entscheidungen erkennen.
Keiner dieser Ansätze ist jedoch in der Lage, auf die ökologischen und sozialen Krisen zu reagieren, mit denen unser Planet und die Menschheit heute konfrontiert sind. Die aktuelle Situation bietet deshalb eine Gelegenheit, der Frage nachzugehen, welche internationale Handelsordnung eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit, kulturelle Vielfalt und friedliche internationale Zusammenarbeit konsequent fördern könnte.
In einem peer-reviewten CBS Working Paper haben wir daher kürzlich einen Vorschlag für ein neues Paradigma in der internationalen Handelspolitik skizziert, das regelbasiert und multilateral mit den Werten und Zielen der UNO und der EU im Einklang steht: Der „ethische Welthandel“.
Ethischer Welthandel als Alternative zu Freihandel und Protektionismus
Ethischer Welthandel wäre sowohl eine Alternative zu Freihandel, welcher Handel als Ziel betrachtet, als auch zum Protektionismus, der lange Zeit als scheinbar einzige Alternative zu „Freihandel“ galt. Bei genauerer Betrachtung sind beide Ansätze gleichermaßen widersinnig: Freihandel steht für „mehr Handel ist immer besser“, unabhängig davon, welche Folgen dies hat, ob es zu Umweltzerstörung und Klimawandel, wachsender Ungleichheit oder Menschenrechtsverletzungen führt. „Protektionismus“ ist ebenfalls unsinnig, da Schutz niemals Selbstzweck sein sollte, sondern nur ein Mittel, das so lange angewandt wird, bis das Schutzziel – beispielsweise wettbewerbsfähige Industrien in einer neuen Branche oder Selbstversorgung mit Energie – erreicht ist.
Ein dritter Ansatz ist, dass Handel als Mittel den eigentlichen Zielen dient: Frieden, Klima- und Umweltschutz, Menschen- und Arbeitsrechte, Geschlechtergerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt. Dient das Mittel der Zielerreichung, wird es gefördert; gefährdet hingegen das Mittel die Ziele, wird Handel eingeschränkt: daher die Bezeichnung „ethischer Welthandel“.
Grundskizze: Ethischer Welthandel im Rahmen der UNO
Wie lässt sich dieses allgemeine Prinzip nun in die Praxis umsetzen? Konkret durch den Aufbau einer globalen Handelsordnung und Handelszone innerhalb der UNO, welche die eigentlichen Ziele der Wirtschafts- und Handelspolitik schützt und den Handel als Mittel zu ihrer Erreichung vorsieht.
Das Kernstück, eine „Ethische Handelszone der Vereinten Nationen” (UNETZ), würde die derzeitigen außerhalb der UNO festgelegten WTO-Regeln und -Abkommen ersetzen. Die Logik der UNETZ wäre folgende: Länder, die grundlegende UN-Konventionen und -Abkommen ratifizieren und einhalten, würden freier miteinander Handel treiben und könnten ihre Verpflichtungen und höheren Standards sowohl gegenüber Handelspartnern, die sich nicht an UNETZ beteiligen oder die UNETZ-Regeln nicht einhalten, mit „Ethikzöllen“ schützen. Sie könnten „Friedenszölle“ auf Importe aus Ländern erheben, die einen Krieg beginnen oder sich weigern, Menschenrechtsabkommen zu ratifizieren oder durchzusetzen; Umweltzölle könnten Einfuhren aus Ländern belasten, die das Pariser Klimaschutzabkommen und andere Umweltabkommen nicht ratifizieren bzw. nicht umsetzen; und ein moderater „Sozialzoll“ würde für jede nicht ratifizierte Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) greifen.
Die Zollsätze könnten beispielsweise wie folgt festgelegt werden:

Ein solches ethisches Zollsystem schafft einen Anreiz für Länder, die bestehenden UN-Abkommen zu ratifizieren und einzuhalten, und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, soziale Sicherheit, Umweltschutz und Steuerkooperation. Es wäre ein „regelbasiertes” System wie die WTO, jedoch mit anderen Zielen. Ein UNETZ-Gericht könnte, analog zu den heutigen WTO-Streitschlichtungsinstanzen, Verstöße gegen die Verpflichtungen sanktionieren. Durch diese neuen Regeln würden nicht durchsetzbare UN-Abkommen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Geschlechtergerechtigkeit und Klimaschutz zu durchsetzbarem Völkerrecht werden – und zwar auch dann, wenn einzelne Länder anfangs nicht mitzögen, weil die „Pioniere“ sie mit Zöllen sanktionieren und zum Mitziehen motivieren können.
Bretton Woods II – ein neues Gleichgewicht für den Welthandel
Innerhalb der bisherigen Freihandelsordnung kommt es oft zu großen Defiziten oder Überschüssen in der Außenhandelsbilanz der Mitgliedsländer, was zu makroökonomischer Instabilität und zu Handelskonflikten führt, wie zuletzt seitens der USA. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die USA seit 1991 ein strukturelles Leistungsbilanzdefizit aufweisen und die WTO ihren Mitgliedern mit hohen Leistungsbilanzdefiziten oder -überschüssen keinerlei Lösung anbietet.
Der Ökonom und Philosoph John Maynard Keynes erkannte dieses Problem bereits in den 1940er Jahren und entwickelte ein Instrument für ein internationales Handelsgleichgewicht, das heute innerhalb der UNO angemessen umgesetzt werden könnte. Er schlug die sogenannte „Clearing Union“ vor, die alle international gehandelten Waren und Dienstleistungen in einer globalen Handelswährung namens „Bancor” (heute könnten wir sie „Globo” oder „Terra” nennen) verrechnen würde. Diese globale Reservewährung würde die nationalen Währungen nicht ersetzen, sondern ergänzen – jedoch die Hegemonie des US-Dollars beenden. Ein von Keynes ersonnenes eskalierendes Sanktionssystem – Auf- bzw. Abwertung der Währung, Gebühren, Negativzinskredite von Überschuss- an Defizitländer, Kapitalverkehrskontrollen – würde sicherstellen, dass alle teilnehmenden Länder ausgeglichene Handelsbilanzen haben.
Mit dieser Grundbedingung der UNETZ-Mitgliedschaft könnten die einzelnen Länder erstmals seit der Kolonialzeit so offen oder geschützt sein, wie sie es individuell für richtig und vorteilhaft halten: Wer mehr exportieren möchte, muss mehr importieren; wer sich stärker schützen möchte, schränkt auch seine Exportmöglichkeiten ein. Als „Aktualisierung“ von Keynes’ Vorschlag könnte Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ein begrenzter Überschuss ihrer Leistungsbilanz erlaubt werden, um ihnen zu helfen, zu den Ländern mit hohem Einkommen aufzuschließen. Dieser Zusatz würde Ländern des Globalen Südens einen UNETZ-Beitritt schmackhaft machen. Dazu trägt auch der folgende Aspekt bei.
Mehr demokratischer Handlungsspielraum für Mitgliedsstaaten
Ein weiteres Merkmal einer ethischen Handelsordnung könnte die Wiedergewinnung von durch Freihandelsregeln verloren gegangenem Regulierungsspielraum der Mitgliedsstaaten sein: eine Lösung für das von Dani Rodrik, Professor für internationale politische Ökonomie an der Harvard University, beschriebene „Trilemma der Globalisierung“.
Die aktuellen WTO-Regeln wie auch Bestimmungen in Investitionsschutzabkommen, z. B. die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS), schränken die Handlungsmöglichkeiten eines Landes ein und verhindern teilweise, dass es Ziele in den Bereichen Beschäftigung, regionale Entwicklung, Industriestruktur, Umweltschutz oder demokratische Kontrolle verfolgt. So wurden beispielsweise die Entscheidungen Deutschlands und der Niederlande, aus der Kohleverstromung auszusteigen, von fossilen Energieunternehmen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Energiecharta-Vertrag gerichtlich angefochten.
Die WTO-Kernprinzipien der Inländerbehandlung (NT) und der Meistbegünstigung (MFN) sowie das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und der strenge Schutz der handelsbezogenen Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) sind oft Hindernisse für eine souveräne Politik in diesen Bereichen. Der US-amerikanische Journalist und New York Times-Autor Thomas L. Friedman bezeichnet diesen Effekt des Freihandelsregimes als „goldene Zwangsjacke”.
Ethischer Welthandel würde dagegen den innenpolitischen Handlungsspielraum der Mitgliedsländer erweitern und sicherstellen, dass jedes Land die gesamte Bandbreite seiner Innenpolitik nutzen kann, um die Wirtschaft entsprechend seinen Zielen zu gestalten – er würde die „Zwangsjacke“ des Freihandels gegen ein handelspolitisches „Tanzkleid“ eintauschen. Handelspartner hätten dann keine Möglichkeit, demokratisch legitimierte Regulierungen juristisch zu blockieren, und Investoren hätten nicht das Recht, auf der Grundlage von „indirekter Enteignung” oder „unfairer Behandlung” Staaten, in denen sie Investitionen tätigen, zu verklagen.
Anstelle des von der EU-Kommission forcierten Multilateralen Investitionsgerichtshofes (MIC), der die globalen Klagerechte für Konzerne („ISDS“) weiter stärken würde, könnte sich die EU für die Einrichtung eines Weltgerichtshofs für Menschenrechte einsetzen, wie er von den Völkerrechtlern Julia Kozma, Manfred Nowak und Martin Scheinin seit 2010 vorgeschlagen wird. Anstelle des GATS-Abkommens der WTO zur Liberalisierung von Dienstleistungen könnte ein Allgemeines Abkommen über öffentliche Dienstleistungen (GAPS) geschaffen werden, über das erfahrene Mitglieder weniger erfahrene Länder beim Aufbau exzellenter öffentlicher Dienstleistungen unterstützen. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) könnte durch entwicklungsfreundliche Regeln für geistiges Eigentum abgelöst werden („DRIP“), die den Know-how-Transfer von Ländern mit hohem zu Ländern mit niedrigem Einkommen fördern und wirtschaftliche Kooperation stärken.
Zusammenfassend könnte die Struktur der UNETZ im Vergleich zur Struktur der WTO-Abkommen wie folgt aussehen:

Vergleicht man die derzeitige Grundstruktur der WTO mit der künftigen UNETZ, so gibt es kaum Unterschiede – außer den beiden zentralen Aspekten, dass die UNETZ anderen Zielen und Werten dient und innerhalb der Vereinten Nationen angesiedelt wäre statt außerhalb.
Umsetzungsstrategie
Eine solche Ethische Handelszone (UNETZ) wäre nicht der erste Versuch, die Spielregeln für den Welthandel innerhalb der UNO festzulegen. Schon auf der Konferenz von Bretton Woods 1944 war neben Weltbank und Währungsfonds der „Drilling“ International Trade Organization (ITO) geplant; und 1964 wurde auf Betreiben der G77, einer Ländergruppen des Globalen Südens, die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) eingerichtet, jedoch infolge des Widerstands der Industrieländer nicht mit Regelungsbefugnis ausgestattet.
Es wird Zeit, dass wir die Spielregeln für den Welthandel endlich so umschreiben, dass es sich wirtschaftspolitisch lohnt, das Klima, die Menschenrechte, den sozialen Zusammenhalt und den Weltfrieden zu schützen. Wenn die EU gemeinsam mit der G77, die heute 134 Mitglieder umfasst, die Initiative ergreifen würde, wäre das ein Neuanfang mit 162 Mitgliedern, was fast der aktuellen Mitgliederzahl der WTO (166) entspricht und weit mehr ist als die 76 Länder, mit denen die WTO zur Gründung 1995 gestartet ist.
Fazit: Handel ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel der Wirtschaftspolitik, das sowohl destruktiv als auch konstruktiv eingesetzt werden kann. Die Handelspolitik muss sich an den Grundwerten orientieren, die die Gesellschaft leiten, von der Menschenwürde über soziale Gerechtigkeit bis hin zur nachhaltigen Entwicklung. Die vorgeschlagene UNETZ würde die globale Handelsordnung im Einklang mit diesen Prioritäten gestalten und besser zu den Zielen und Werten sowohl der UNO als auch der Europäischen Union passen als das gerade zu Ende gehende Konzept des Freihandels.
Zu den Autor*innen:
Christian Felber ist freier Publizist und Autor der Bücher „Ethischer Welthandel“ und „Gemeinwohl-Ökonomie“ sowie Initiator der ECOnGOOD-Bewegung.
Brigitta Herrmann ist Professorin für Globalisierung, Entwicklungspolitik und Ethik an der Cologne Business School/CBS International Business School.
Jürgen Knirsch ist Biologe und Handelsexperte und war von 1999 bis 2022 Kampaigner und politischer Berater bei Greenpeace Deutschland für den Bereich Handel und Umwelt.
Hinweis:
Das von den drei Autor*innen gemeinsam verfasste CBS Working Paper wurde im November 2024 auf Englisch publiziert und im Oktober 2025 auf Deutsch. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden.






































