Economists for Future

Die wahren Konfliktlinien der Rentenpolitik

Die Rentenfrage verführt dazu, Debatten mit der Linse „Jung und Alt“ zu deuten. Dabei liegen die zentralen Konflikte woanders. Ein Beitrag von Camille Logeay und Florian Blank.

Unsere Gesellschaft befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Transformationsprozesses. Im Zentrum steht die Wirtschaft – und die Suche nach Wegen zur Nachhaltigkeit. Die nächsten Jahre werden entscheiden, inwiefern dieser Wandel by disaster geschieht oder uns by design gelingt.

Die Debattenreihe #econ4future widmet sich den damit verbundenen ökonomischen Herausforderungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze. Die Beiträge analysieren Engführungen in den Wirtschaftswissenschaften und Leerstellen in der aktuellen Wirtschaftspolitik. Zugleich zeigen sie Orientierungspunkte für ein zukunftsfähiges Wirtschaften auf und geben Impulse für eine plurale Ökonomik, die sozial-ökologische Notwendigkeiten ernst nimmt.

Die Kooperation mit Economists for Future e.V. begann im September 2019. Seitdem erscheint jährlich eine neue Staffel mit wechselnden Themenschwerpunkten. Die siebte Ausgabe widmet sich der Frage, wie sich soziale Sicherheit im Spannungsfeld von Klimakrise und wirtschaftlicher Transformation neu denken lässt. Was braucht es aus ökonomischer Perspektive, um sozialer Spaltung sowie dem Erstarken autoritär-nationalistischer Tendenzen entgegenzuwirken? Und wie können Wohlfahrtsstaat, Eigentumsverhältnisse, Versorgungssysteme und Institutionen so gestaltet werden, dass demokratischer Zusammenhalt, ökologische Stabilität und ökonomische Resilienz gestärkt werden?

Alle bisher erschienenen Beiträge der Economists for Future-Reihe finden Sie hier.

Eins ist sicher in der Rentenpolitik: Die Debatten gehen weiter. Nach dem Scheitern des Rentenpakets II im vergangenen Jahr, das neben dem Generationenkapital auch eine über höhere Beiträge finanzierte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48% bis 2039 bringen sollte („Haltelinie“), ist auch das neue Rentenpaket Ziel heftiger Kritik geworden. Dieses Rentenpaket 2025 beinhaltet ebenfalls eine Haltelinie, die allerdings nur bis 2031 gelten und aus Steuermitteln finanziert werden soll. Dazu kommen die „Mütterrente III“, arbeitsrechtliche Neuregelungen zur Einstellung von Rentner*innen (Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots) und weitere eher technische Änderungen (Vereinfachung der Fortschreibungsregel beim Bundeszuschuss und Anhebung der Mindestrücklage).

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 3. September 2025 beschlossen. Nachdem der Bundestag den Entwurf am 5. Dezember 2025 verabschiedet hatte, stimmte der Bundesrat abschließend am 19. Dezember 2025 zu. Weitere wichtige Rentengesetze sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten: das Rentenpaket 2025 und die Aktivrente. Außerdem hat das Bundeskabinett im Dezember eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen. Zudem hatte das Bundeskabinett der Einsetzung einer Alterssicherungskommission zugestimmt. Sie hat am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen.

Jenseits der konkreten Gesetzgebungsverfahren wurde von Ministerin Bärbel Bas (SPD) im Frühjahr 2025 die Einbeziehung der Beamt*innen in die Rentenversicherung angeregt. Und immer wieder wird in der Debatte die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte kritisiert, über die Anhebung der Altersgrenze gestritten und nach der „richtigen“ Höhe der Bundeszuschüsse gefragt.

Jung gegen Alt?

Im aktuellen Renten-Streit ging es vor allem um die Haltelinie und fast durchgehend wird entlang der (vermeintlichen) Konfliktlinie „Jung gegen Alt“ debattiert. Die Jungen würden – so die Argumentation – durch Leistungsausweitungen (eigentlich: durch die zeitweise ausgesetzten Kürzungen) zu sehr belastet. Daher sei eine Stärkung der Rentenversicherung, egal ob steuer- oder beitragsfinanziert, nicht generationengerecht. Zudem wird unterstellt, dass die Stabilisierung der Funktion der Lebensstandardsicherung als ein Wahlgeschenk für den wachsenden Wählerkreis der „Alten“ verstanden wird (2025 waren in der Tat 60% der Wahlberechtigten über 50 Jahre alt). Dies wird durch die Politik auch noch bestätigt. So sagte etwa Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Ich möchte uns nicht in einem Unterbietungswettbewerb sehen: Wer bietet das niedrigste Rentenniveau an? Damit gewinnen wir keine Wahl.“

Aus unserer Sicht ist diese Konfliktlinie aber viel weniger relevant als zwei andere, viel grundsätzlichere, altbekannte Konfliktlinien einer sozialen Marktwirtschaft: Wie viel Sozialstaat wollen wir uns als Gesellschaft leisten? Und: Wer finanziert die soziale Sicherung? Dabei sind zwei Dimensionen zentral: Einkommenshöhe und -art sowie beim Lohneinkommen auch der Konflikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Welche sozialen Ziele verfolgt die Rentenversicherung?

Mit Blick auf die erste Frage sollte daran erinnert werden, dass die Rentenversicherung eine Sozialversicherung ist. Im Gegensatz zu einer marktwirtschaftlich-gewinnorientierten Versicherung oder dem einfachen, individuellen Sparen soll sie durch gegenseitige Absicherung zu sozialer Gerechtigkeit beitragen. Konkret ist das soziale Ziel der Rentenversicherung die Lebensstandardsicherung.

Seit den Reformen von 2001 soll die Lebensstandardsicherung jedoch im Zusammenspiel mit privater/betrieblicher Vorsorge erfolgen. Diese Zielsetzung betrifft vor allem lohnabhängige Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen typischerweise bei Renteneintritt entfällt. Dabei lässt sich ergänzen, dass die Leistungen so bemessen werden sollten, dass nach einer langen Erwerbskarriere ein Leben im Alter ohne Armut möglich ist („strukturelle Armutsfestigkeit“). Außerdem sollen durch die Rentenversicherung bestimmte Abweichungen vom „idealen“ Erwerbsverlauf ausgeglichen und Sorgearbeit honoriert werden.

Mit diesen Zielsetzungen sind jedoch notwendigerweise Verteilungsfragen verbunden. Im Kontext der Debatte „jung/alt“ ergibt sich daraus die Frage: Wie kann die Alterssicherung so konzipiert werden, dass auch für die Jüngeren ein angemessenes Sicherungsziel erreicht wird? Wollen wir beispielsweise Richtung Österreich gehen, mit einem um 30 Prozentpunkte höheren Sicherungsniveau in der ersten, öffentlichen Säule (brutto wie netto)? Oder bleiben wir auf dem 2001 eingeleiteten Pfad, lassen also das Rentenniveau weiter Richtung 43% sinken und gehen davon aus, dass die private oder betriebliche Vorsorge die Lücke zur Lebensstandardsicherung tatsächlich schließen? Diese Frage wird interessanterweise die Kernaufgabe der nächsten Rentenkommission sein, in der das „Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ definiert werden soll.

Wir haben den Vergleich Österreich/Deutschland in vielen Veröffentlichungen behandelt und sind zu folgendem Schluss gekommen: Eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ist machbar und sinnvoll– und vor allem deutlich besser als eine fortgesetzte Privatisierung der Alterssicherung. Angesichts der historischen Erfahrung der Kapitaldeckung in Deutschland – einschließlich zweier vollständiger Entwertungen des Kapitalstocks sowie dem Riester-Desaster – und der geopolitischen Unsicherheiten sehen wir den 2001 eingeschlagenen Weg nach wie vor sehr skeptisch. Die Kernfrage ist also, wie viel öffentliche Lebensstandardsicherung wir uns als Gesellschaft leisten wollen bzw. wie sehr wir bereit sind, diese mit Beiträgen und Steuern zu finanzieren.

Die alte Linie Arbeit vs. Kapital

Aus der Frage nach dem Volumen der Alterssicherung und der Arbeitsteilung zwischen Sicherungs(teil)systemen ergeben sich auch Verteilungsfragen, die aber nicht dem Schema „Jung gegen Alt“ entsprechen. Die erste Säule, die öffentlich-rechtliche Rentenversicherung, finanziert sich hauptsächlich durch paritätisch getragene Beiträge und ergänzende Steuerzuschüsse. Die zweite Säule (Betriebsrente) speist sich hingegen aus den eigenen Beiträgen der Arbeitnehmer*innen, durch Arbeitgeberzuschüsse sowie indirekt durch Steuerfreibeträge. Die dritte Säule, die private Vorsorge („Riester-Rente“), ist ausschließlich durch eigene Beiträge und Steuersubventionen finanziert.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden paritätisch von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Entsprechend wird argumentiert, dass es sich um Lohnkosten handelt. Inwiefern ein Anstieg des Lohnkostenbestandteils „Sozialversicherungsbeiträge“ tatsächlich bei den Arbeitgebenden aufschlägt oder später mit Lohnforderungen der Beschäftigten verrechnet wird, hängt von den Umständen in einer Branche oder einem Unternehmen ab und auch von der Verhandlungsmacht beider Seiten.

In der gegenwärtigen Debatte wird allerdings von den Arbeitgebenden viel Wert auf eine Begrenzung des Anstiegs der Beiträge gelegt. Eine Systemreform, die die durch Beschäftigte finanzierte betriebliche Altersversorgung („Entgeltumwandlung“) oder die private Vorsorge gegenüber der öffentlichen Rentenversicherung stärkt, bedeutet, dass die paritätische Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmerseite reduziert wird – die Verteilungseffekte sind evident, denn die Kosten der Alterssicherung fallen nun einmal an. Eine Verschiebung in die private Vorsorge macht sie nur weniger sichtbar.

Wird also (nach dem Vorbild Österreichs) der erste Weg der Stabilisierung oder sogar der Anhebung des Sicherungsniveaus beschritten, folgt daraus der Bedarf an höheren Beitrags- und/oder Steuermitteln in der ersten Säule, bei einem besseren Erreichen sozialer Ziele und weniger Altersarmut. Der zweite Weg (Stärkung der 2. und 3. Säule) bedeutet umgekehrt weniger arbeitgeberseitige Beitrags- und wahrscheinlich weniger Steuermittel in der Rentenversicherung. Umgekehrt bedeutet dies aber sehr wahrscheinlich mehr Ausgaben in der Grundsicherung im Alter, für Zuschüsse zur zweiten und dritten Säule und vor allem höhere arbeitnehmerseitige Aufwendungen.

Diese Entscheidungen sind nicht nur technischer Natur: Sie berühren harte Verteilungskonflikte und auch die Gewinninteressen kommerzieller Anbieter von Alterssicherungsprodukten, die schon im Konflikt um die Rentenreformen Anfang des Jahrtausends deutlich waren, nun aber als Generationenkonflikt getarnt werden. Wäre es ein echter Generationenkonflikt, würden sich die Appelle für oder gegen die 48%-Haltelinie nicht derartig mit den Interessenlagern überschneiden.

Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die zweite, und bereits sehr alte Kernfrage ist dann, wie das (wie auch immer definierte) Ziel der Lebensstandardsicherung innerhalb der Rentenversicherung gewährleistet und finanziert werden kann: durch Beiträge oder Bundeszuschüsse. Aktuell machen die Beiträge rund 77% der Einnahmen der Rentenversicherung aus, die Steuerzuschüsse rund 22% (solche Zuschüsse gibt es übrigens seit 1889). Im Umlageverfahren werden diese Mittel unmittelbar für Renten, Rehabilitationsleistungen und die Krankenversicherung der Rentner*innen ausgegeben. Damit verteilt diese Sozialversicherung Jahr für Jahr rund 10% des Bruttoinlandsproduktes von den Beitragszahlenden und den Steuerzahlenden zu den Renten- und Rehaleistungsbeziehenden. Bei einem Steuerzuschuss hängen die Verteilungswirkungen stark davon ab, welche Steuer dafür erhoben wird und wie das Steuersystem insgesamt aufgebaut ist.

Auf den ersten Blick verführt die Beitragsfinanzierung dazu, die Verteilungsfragen mit der Linse „Jung gegen Alt” zu deuten. Dieser Fokus auf Altersgruppen verdeckt hier jedoch mehr, als er erhellt. Erstens deckt sich die Abgrenzung der drei Gruppen (Beitragszahlende/Steuerzahlende/Rentenbeziehende) nur zum Teil mit Altersgruppen. In den letzten 20 Jahren stieg zum Beispiel das Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen, während die Relation von Rentner* innen zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gesunken ist. Zudem kommen Rehaleistungen und Erwerbsminderungsrenten auch Jüngeren zugute. Und unter den Jüngeren finden sich eben nicht nur Beitragszahler:innen.

Zweitens lässt sich am Beispiel der zwei letzten Reformvorhaben (Rentenpaket II und Rentenpaket 2025) mit Renditerechnungen gut zeigen (IMK-Policy Briefs Nr. 186 und 203/2025): Die Abgrenzung alt/jung ergibt keinen Sinn, wenn damit unterstellt wird, dass sich Beitragszahlungen für die Jüngeren nicht lohnen würden. Denn das Gegenteil ist der Fall.

Zur Diskussion um Verteilungsfragen gehört schließlich: Die aktiv Versicherten wie auch die Rentner*innen in der gesetzlichen Rentenversicherung repräsentieren nicht ganze Generationen. Sie gehören auch nicht zu den reichsten der Gesellschaft, da der Kreis der verpflichtend in die Rentenversicherung Einbezogenen in mehrfacher Hinsicht begrenzt ist. Bei den Aktivversicherten haben nur 5% der versicherungspflichtig Beschäftigten ein Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Rentner*innenhaushalte sind eher in den drei ersten Einkommensquintilen vertreten. Zudem sind Beamte, Selbständige und Angehörige freier Berufe weitgehend von der Versicherung in der Rentenversicherung ausgenommen. Werden etwa Forderungen nach einer Umverteilung innerhalb des Versichertenkreises der Rentenversicherung auf Grundlage der Beitragsfinanzierung erhoben, bedeutet das deshalb eine Umverteilung in den unteren zwei Dritteln der Einkommensverteilung. Bei einer Finanzierung mit progressiver direkter Einkommensteuer erreicht man deutlich andere Verteilungsergebnisse, da hier alle Steuerzahlenden, jung wie alt, einbezogen werden.

Reformvorschläge

In der jüngsten Vergangenheit sind eine Reihe von Reformvorschlägen formuliert worden, die die Verteilungsverhältnisse in der Rentenversicherung berühren. Welche neueren Ansätze sind das und wie hängen sie mit den alten Konfliktlinien zusammen?

Das DIW hat einen „Boomer-Soli“ ins Spiel gebracht, der eine Stärkung der direkten Steuerfinanzierung der Rentenversicherung bedeutet. Diese zusätzliche Steuer soll allerdings nur von den Boomer-Jahrgängen (um 1957-1968) gezahlt werden, also innerhalb einer „Generation“ stattfinden. Hier stellt sich die Frage, warum nur diese Jahrgänge beteiligt werden sollen und ob eine faire Steuerfinanzierung nicht grundsätzlich besser wäre. Dennoch ist zu begrüßen, dass die Einkommensbasis in diesem Vorschlag breiter angelegt ist als bei einer Konzentration nur auf Beiträge bzw. Beitragszahlende, weil Umverteilung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen wird.

Fiscal Future fordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, aber eine Höchstgrenze bei der Rentenzahlung beizubehalten, und möchte damit für Umverteilung innerhalb des Versichertenkreises sorgen. Für sich genommen stabilisiert dies die Rentenversicherung, allerdings wird mit dieser Lösung die „heilige Kuh“ Beitragsäquivalenz geschlachtet. Mehr Solidarausgleich in einer Sozialversicherung wäre nicht abwegig und reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorschläge ein. Dennoch bleibt die Frage, ob das begrenzte Versichertenkollektiv der Rentenversicherung für Verteilungsmaßnahmen geeignet ist.

Ein weiterer Vorschlag ist die Inflationsanpassung der Leistungen (wie in Österreich) anstelle der Anpassung an die Lohnentwicklung. Das würde im Vergleich zum aktuellen Zustand (und wenn die Inflation tatsächlich hinter der Lohnentwicklung zurückbleibt) dazu führen, dass Menschen mit kürzerer Lebenserwartung besser fahren als langlebige Menschen (die länger eine Rente beziehen, die aber real nicht mehr steigt) – und die Lebenserwartung deckt sich oft mit dem sozio-ökonomischen Status. Zugleich wäre ein ausreichend hohes Sicherungsniveau beim Renteneintritt (wie in Österreich) als notwendige Voraussetzung durchzusetzen, sonst wäre dies eine Rentenkürzung für alle, Jung wie Alt!

Schließlich wird immer wieder die Erwerbstätigenversicherung ins Spiel gebracht (v.a. Beamt*innen, Abgeordnete, aber auch Selbstständige). Unabhängig von Fragen der Gleichbehandlung, der Machbarkeit und der mittel- und langfristigen Finanzierungswirkungen dieser Maßnahme: Eine solche Lösung hätte das Potenzial, stärker und unbefangener in einem umfassenden Kollektiv verteilen zu können. Oder anders: offener und ehrlicher Verteilungsfragen auch innerhalb der Rentenversicherung zu lösen.

 

Zu den Autor*innen:

Camille Logeay ist Professorin für VWL insbesondere quantitative Methoden an der HTW Berlin und forscht zu Arbeitsmarkt- und Rentenfragen aus makroökonomischer Perspektive.

Florian Blank arbeitet im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu Fragen der sozialen Sicherung. Das umfasst die Sozialversicherung und Grundsicherung, in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf der Alterssicherung.