Faktencheck

Die drei Minijob-Irrtümer des Peter Tauber

Mit seinem Minijob-Tweet hat CDU-Generalsekretär Peter Tauber gleich drei Klischees über die geringfügige Beschäftigungsform bedient. Und alle drei haben mit der Realität nicht viel zu tun. Ein Faktencheck von Stefan Sell.

Klischeebild: Pixabay

Peter Tauber ist zwar nicht US-Präsident, aber immerhin Generalsekretär der deutschen CDU – und trotz seines deutlichen geringeren politischen Kampfgewichts ebenfalls in der Lage, per Twitter eine ziemlich große Welle auszulösen. Anlässlich der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms zwitscherte Tauber am Montag:

Tauber schafft es mit gerade einmal 79 Zeichen, gleich drei Minijob-Klischees zumindest implizit zu bedienen:

  1. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen drei oder mehr Minijobs haben.
  2. Minijobs werden vor allem von Menschen ausgeübt, die nichts „Ordentliches gelernt haben“.
  3. Minijobs werden in der Regel nur von Menschen ausgeübt, für die es keine Alternative gibt.

Alle drei Klischees haben mit der Realität nicht viel zu tun.

Es gibt nur sehr wenige Menschen mit drei oder mehr Minijobs

Grundsätzlich muss man wissen, dass es zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung gibt: Zum einen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten und zum anderen die geringfügig Beschäftigten im Nebenjob, also Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Teil- oder Vollzeitbeschäftigung nachgehen und dann noch einen Minijob zusätzlich ausüben.

Man braucht keine drei Minijobs, wenn man was Ordentliches gelernt habe, so Peter Tauber. Bei ihm und sicher vielen anderen schwirrt da im Kopf herum, dass es Leute gibt, die mehrere 450-Euro-Jobs nebeneinander machen (müssen). Dazu zwei wichtige Klarstellungen: Es gibt zwar durchaus die Möglichkeit, mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander auszuüben – aber erstens gibt es diese Möglichkeit nur für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten und zweitens darf die Grenze von 450 Euro insgesamt nicht überschritten werden. Man kann schlichtweg nicht mehrere eigenständige 450-Euro-Jobs parallel nebeneinander ausüben.

So ist es auch kein Wunder, dass es in Deutschland so gut wie keine Menschen gibt, auf die Taubers Beschreibung zutrifft. Die folgende Abbildung zeigt auf Basis von aktuellen Daten der Minijob-Zentrale, dass im gewerblichen Bereich 97,3% der Minijobber lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausüben. In den Privathaushalten sind es mit 88% etwas weniger. Zwei oder gar noch mehr Minijobs haben keine wirkliche Relevanz.

Quelle der Daten: Minijob-Zentrale: Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 1. Quartalsbericht 2017, Essen 2017.

Minijobber sind nicht überwiegend geringqualifiziert

Nun zu Taubers zweiter Behauptung (bzw. Vorwurf), nach der Leute, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausüben (müssen), mal besser „was Ordentliches“ gelernt hätten. In diesem Zusammenhang lohnt der Blick in die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag. Die dort in aller Tiefe ausgewiesenen Daten beziehen sich auf den Juni 2015:

  • Hinsichtlich des Anforderungsniveaus der Tätigkeiten, die Minijobber ausüben, zeigen die Daten folgenden Befund: Bei den geringfügig entlohnt Beschäftigten übten im Juni 2015 insgesamt 44,4% Personen Helfertätigkeiten aus. Die Anteile der Personen unter den Minijobbern, die als Fachkraft, Spezialist oder Experte arbeiten, stellt sich folgendermaßen dar: Fachkräfte: 43,7%; Spezialisten: 4,6%; Experten: 3,6%.
  • Von den Minijobbern haben 48,9% einen anerkannten Berufsabschluss, nur 19,3% haben keinen Berufsabschluss.

In einer DGB-Studie aus dem November 2015 wurden die ausschließlich geringfügig Beschäftigten und darunter besonders die Gruppe der „im klassischen Erwerbsalter von 25-64 Jahren“ befindlichen Personen betrachtet. Ergebnis: Fast drei von vier Minijobs in dieser Altersgruppe werden von Frauen ausgeübt. Wenn wir über Minijobs reden, sprechen wir über typische Frauenjobs.

Und dabei handelt es sich um eine Beschäftigtengruppe, in der sich viele gut ausgebildete Arbeitskräfte befinden: 51% verfügen über einen beruflichen oder zum Teil sogar akademischen Abschluss, nur 13% haben keine abgeschlossene Ausbildung. Von weiteren 36% ist das Qualifikationsniveau unbekannt. „Betrachtet man nur die bekannten Qualifikationen und setzt sie ins Verhältnis, so kommt man zu dem Ergebnis, dass 20% keinen Abschluss (404.481), 71% (1.414.747) einen Berufsabschluss und weitere 9% (177.632) sogar einen akademischen Abschluss haben“, so der DGB.

Unter der Annahme, dass sich die Qualifikationen bei denen, für die keine Angaben vorliegen, so verteilen wie bei den anderen, kommen unter den 3,1 Millionen Minijobbenden im klassischen Erwerbsalter (25-64 Jahre) auf eine Person ohne Berufsabschluss also etwa vier qualifizierte Arbeitskräfte.

Minijobs werden nicht nur aufgrund mangelnder Alternativen ausgeübt

Man kann schon an diesen Daten erkennen, dass Tauber völlig falsch liegt. Aber die empirische Forschung bietet dem CDU-Generalsekretär noch ein paar weitere Erkenntnisgewinne. In einer 2012 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Studie hatte Carsten Wippermann die Erfahrungen von rund 2.000 aktuellen oder ehemaligen Minijobberinnen ermittelt. Wippermann ging es in seiner Studie vor allem um die Motivlage der Minijobberinnen. Als Gründe nannten die Frauen:

  • Eine geringfügige Beschäftigung biete „gute Bedingungen“. 72% der Frauen im Minijob „pur“ berichteten, der Arbeitgeber habe bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages auf ihre Wünsche geachtet. Gerade junge Mütter schätzen die Möglichkeit, nur wenige Stunden zu arbeiten.
  • Erst mit zunehmendem Alter gewinnt ein weiterer Grund an Bedeutung: „Ich habe einen Minijob angenommen, weil ich keine bessere Alternative habe“, sagte knapp die Hälfte der 50- bis 64-Jährigen in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Mit zunehmender Dauer komme also der „Realitätsschock“: Denn Minijobberinnen gälten trotz Berufsausbildung als unqualifiziert und würden dauerhaft niedrig entlohnt – ohne Aufstiegs- und Karriereperspektive.

Man muss also durchaus differenzieren: für viele Frauen, vor allem für Mütter, ist eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung in der Eigenwahrnehmung nicht per se eine von außen aufgedrückte Unannehmlichkeit, sondern sie passt durchaus in die jeweilige Lebensphase – auch deshalb, weil es sich um eine subventionierte Beschäftigungsform handelt, bei der beispielsweise die beitragsfreie Familienmitversicherung in der Krankenversicherung erhalten bleibt, die natürlich von anderen Beitragszahlern quersubventioniert werden muss. Hinzu kommt der „Brutto = Netto“-Aspekt, was sich bei einer regulären Beschäftigung aufgrund der Steuerklassen und der Sozialabgabenpflicht erheblich verändert.

Man kann also durchaus sagen, dass es sich bei den Minijobs um „Fehlsubventionen“ handelt, wie der Soziologe Markus Krüsemann unlängst ausgeführt hat. Krüsemann weist auf zwei Gruppen hin, die von der staatlichen Subventionierung der Minijobs besonders profitieren:

„Dies sind zum einen die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Sie werden gegenüber jenen Beschäftigten bessergestellt, die ihren regulären Verdienst durch (der Steuerpflicht unterworfene) bezahlte Überstunden und Mehrarbeit aufstocken. Zum anderen sind es Ehe- bzw. Lebenspartner, die neben ihrer Tätigkeit als Hausfrau und -mann per Minijob das gemeinsame Einkommen aufbessern ohne damit die aus gemeinsamer Veranlagung resultierende Steuerlast zu vergrößern.“

Von der Subventionierung der Minijobs profitieren laut Krüsemann also „insbesondere Personen, die selbst oder deren Ehe- oder Lebenspartner ein hohes Einkommen generieren, und gleichzeitig ein relativ hohes Einkommen aus dem Minijob erzielen. Letztlich sind es also die Haushalte mit höherem Einkommen, für die der Minijob ein gutes Geschäft ist.“ Auch eine Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen bestätigt diesen Befund. Dort heißt es: „Profiteure der weitestgehenden Steuerbefreiung sind vor allem Haushalte mit höheren Einkommen. Die aktuelle Regelung subventioniert so kaum die intendierte Gruppe, wohingegen die steuerlichen Einnahmeausfälle (…) die Allgemeinheit trägt. Generell werden die Kosten der Minijobs sozialisiert und in die Zukunft verlagert.“

Nicht alles, was Arbeit schafft, ist auch sozial

Nicht nur deswegen ist es höchste Zeit, sich grundsätzlich mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat auseinanderzusetzen – das gilt umso mehr, wenn man die Entwicklungen am aktuellen Rand berücksichtigt. Denn nach den Rückgängen im Jahr 2015 steigt die Zahl der Minijobs seit dem zweiten Quartal 2016 wieder leicht an.

Und selbst wenn man eine „ordentliche“ Ausbildung gemacht hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man in Deutschland auf der Sonnenseite des Lebens lustwandeln kann. Denn der – laut Gerhard Schröder – „beste Niedriglohnsektor Europas“ hat dazu geführt, dass knapp jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland im Niedriglohnsektor arbeitet, was deutlich über dem Eurozonen-Durchschnitt von 15,9% liegt. An der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro pro Stunde wird auch erkennbar, dass eine Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde nicht dazu führen kann, die betroffenen Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnbereich herauszuholen.

Auch ist es keinesfalls so, dass eine geringfügige Beschäftigung in der Regel eine Brücke in einen regulären Job bauen würde, wie ebenfalls aus der weiter oben erwähnten Studie von Carsten Wippermann hervorgeht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zu einem Einkommen von 450 Euro und die beitragsfreie Krankenversicherung über den Ehegatten böten demnach sogar Anreize, auf Dauer in einem Minijob beschäftigt zu bleiben.

Daher sollte die Stoßrichtung nach all den umfangreichen (negativen) Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit der geringfügigen Beschäftigung gemacht haben, klar sein: Dieses eigenartige Beschäftigungsformat muss weg oder zumindest grundlegend reformiert werden! Das ist ein extrem schwieriges und komplexes Unterfangen, gegen das es von verschiedenen Seiten Widerstand geben wird – übrigens nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch durch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren und daher zunächst sicher gegen einen solchen Schritt votieren werden.

Ob die CDU die richtige Partei ist, um diese dringend nötige und komplexe Reform anzugehen, ist nicht erst nach dem Gezwitscher ihres Generalsekretärs Peter Tauber fraglicher denn je. Denn im CDU-Programm findet sich nach wie vor jener Satz, der wie kaum ein anderer das fehlgeleitete Mantra der deutschen Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte widerspiegelt: „Sozial ist, was Arbeit schafft.“

Dabei zeigen gerade die von Tauber thematisierten Minijobs, dass dem eben nicht so ist. Wer sich mit der Lebenswirklichkeit der Menschen auseinandersetzt, erkennt schnell, dass ganz viele der hier angesprochenen Arbeitnehmer über eine grundsolide Ausbildung verfügen und dennoch nicht den Sprung in eine angemessene Beschäftigung schaffen – ein Missstand, um dessen Behebung sich die CDU-geführten Regierungen des letzten Jahrzehnts nicht gerade inbrünstig gekümmert haben.

 

Zum Autor:

Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz und Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM). Außerdem betreibt Sell das Portal Aktuelle Sozialpolitik, wo dieser Beitrag zuerst in einer früheren Form erschienen ist.