CO2-Kosten-Stufenmodell

Richtige Logik, falsche Bemessung

Mieterhaushalte sollen ab dem kommenden Jahr bei der CO2-Bepreisung entlastet werden. Das Modell der Bundesregierung setzt zwar Anreize für energetische Modernisierungen, beinhaltet aber eine fragwürdige Einteilung der Gebäude. Statt am Verbrauch sollte sich der Nachweis am Energiebedarf orientieren – wofür es jedoch einheitliche Energieausweise bräuchte.

Bild: Pixabay

Anfang 2021 hat Deutschland im Rahmen eines nationalen Emissionshandelssystems zur Erreichung der sektoralen Klimaschutzziele einen CO2-Preis für den Wärme- und Verkehrssektor eingeführt. Damit werden Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe erfasst. Zunächst wurde der Ausstoß einer Tonne CO2 mit einem Preis von 25 Euro belegt, mittlerweile ist er auf 30 Euro angestiegen. Bis zum Jahr 2025 soll er auf 55 Euro steigen. Hierdurch ist Erdgas dieses Jahr 0,7 Cent pro Kilowattstunde und Heizöl knapp einen Cent pro Kilowattstunde teurer. Für eine Durchschnittsfamilie fallen dadurch jährliche Mehrkosten in Höhe von 144 Euro bei Erdgas bzw. 190 Euro bei Heizöl an.

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