Bundeshaushalt

Ist wirklich „kein Geld mehr da“?

Ein Blick auf Schuldenbremse, Sondervermögen und EU-Fiskalregeln zeigt: Die Grenzen staatlicher Verschuldung sind weniger eng, als in der aktuellen Debatte um den Bundeshaushalt oft behauptet wird.

Der Wirtschafts- und Finanzjournalist Mark Schieritz stellt uns in seinem aktuellen Artikel für die Zeit vor vollendete Tatsachen. Mit Blick auf die aktuelle Haushaltsdebatte bilanziert er stellvertretend für fiskalrestriktive Kommentatoren: „Es ist einfach kein Geld mehr da.“ Die Zeit, politische Konflikte mit neuen Schulden aufzulösen, sei vorbei. Vielmehr wären Verteilungsdebatten unausweichlich: Wo wird gekürzt? Wo werden Steuern erhöht?

Verstanden hätten das nicht alle, so Schieritz. Oder ziehen sie einfach Faktoren mit ein, die Schieritz ausblendet?

Wären mehr Schulden (rechtlich) möglich?

Schieritz scheint das Schuldenlimit im Text weniger strikt zu meinen, als der zuspitzende Teaser suggeriert: Deutschland sei „weit entfernt davon, »pleite« zu sein“. Als Kronzeugin dient die Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF), die für das Jahr 2031 eine deutsche Staatsschuldenquote von 73,7% prognostiziert – weit weniger als die der USA (142,1%), Frankreichs (120,7%) oder Großbritanniens (102,6%).

Trotzdem: Mit zusätzlichen Schulden ließen sich Verteilungskonflikte nicht mehr auflösen. Warum? Nicht, weil es grundsätzlich nicht möglich sei, sondern weil die Zinskosten zu stark steigen. Aber Zinsen sind schon bei der IWF-Prognose mit inbegriffen. Die eigentliche Begründung für fehlenden Verschuldungsspielraum bleibt damit im Unklaren. Wenn Deutschland – auch unter Berücksichtigung steigender Zinskosten – weiterhin „solide“ dastehe, warum sollen zusätzliche Schulden plötzlich keine Option mehr sein? Dass die Kreditaufnahme teurer geworden ist, ist korrekt. Dass sie deshalb keine politische Handlungsoption mehr darstellt, folgt daraus keineswegs. Den argumentativ notwendigen Zwischenschritt liefert Schieritz nicht.

Gerade deshalb lohnt ein Blick auf die Frage, wodurch zusätzliche Staatsverschuldung tatsächlich begrenzt wird. Weder diskutiert Schieritz institutionelle Regeln noch die konkrete Fiskalarchitektur, die Kreditaufnahme ermöglicht oder beschränkt.

Zumindest eines ist klar: Nur mit Staatsschuldenquoten zu argumentieren, ist zu kurz gegriffen – auch relativ hochverschuldete Staaten wie die USA sind trotz wiederholter Unkenrufe eines Staatsbankrotts immer noch handlungsfähig – Zinskosten hin oder her. Rein bilanziell betrachtet sind sie ein Ausgabeposten neben Gesundheit, Sozialem, Verteidigung etc. – wenn auch ein unproduktiver, weil er vornehmlich obere Einkommensschichten als typische Halter von Staatsanleihen begünstigt.

Wenn es um die Schranken von Staatsverschuldung geht, ist vielmehr der institutionell-rechtliche Kontext zentral. Dieser kann die Staatsschuldenquote aufgreifen, muss sie aber nicht. Die von Schieritz genannten USA haben derzeit eine Schuldenobergrenze von 41,104 Billionen US-Dollar – bei dieser nominalen Marke ist Wirtschaftsleistung egal. Das „debt ceiling“ wurde zuletzt am 4. Juli 2025 um 5 Billionen Dollar angehoben. Dafür reicht in den USA ein normales Bundesgesetz, das einfache Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat sowie die Unterschrift des Präsidenten erfordert. Seit 1960 hat der Kongress die Schuldenobergrenze 78-mal angehoben – und wird es bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen auch weiter tun.

Die deutsche Bundesregierung hingegen geht vor allem den Weg der Sondervermögen. Hierfür braucht es im Gegensatz zu den USA eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wenn die Abgeordneten durch zusätzliche Neuverschuldung die Kreditrestriktionen der Schuldenbremse untergraben würden. Schwieriger als in den USA? Ja. Aber die letzten Jahre haben gezeigt, dass dies eine weniger starre Grenze ist als man zunächst meint.

Finanzielle Transaktionen und schuldenfinanzierte Sicherheitsausgaben von über einem Prozent des nominalen BIP sind gar komplett von Kreditbeschränkungen ausgenommen. Bei Schulden für Panzer und Co. gilt verfassungsrechtlich „anything goes“ – knappe Ressourcen und die Gefahr ihrer inflationären Überlastung hin oder her.

Eine größere Hürde als die deutsche Schuldenbremse scheinen auf den ersten Blick die Fiskalregeln der EU zu sein. Als Maastrichtkriterien im Primärrecht verankert, lassen sie sich nur durch Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten aushebeln. Doch gab es auch hier einzelgesetzliche Änderungen in den 2020er Jahren, die die Schulden-Abbaupfade der EU-Mitgliedstaaten deutlich flexibilisierten.

Sachzwänge oder politische Entscheidungen?

Einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, ließen sich also weitere Schulden machen – und sich die weitere Verschärfung ohnehin bestehender Verteilungskonflikte vermeiden. Die Bundesregierung hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach demonstriert – durch die Anpassung bestehender Fiskalregeln, insbesondere mittels verfassungsrechtlich abgesicherter Sondervermögen und neuer Ausnahmeregelungen. Selbst Friedrich Merz, der eine Aufweichung der Schuldenbremse im Wahlkampf noch ausgeschlossen hatte, trug diesen Kurs bereits unmittelbar nach der Konstituierung seiner Regierung mit.

Die hitzige Debatte um den Bundeshaushalt 2027 ist daher keine Auseinandersetzung zwischen finanzpolitischer Realität und Wunschdenken. Vielmehr ist sie eine politische Auseinandersetzung darüber, welche Ausgaben kreditfinanziert werden sollen und welche nicht. Gerade deshalb überzeugt Schieritz’ Versuch nicht, die Schuldenfrage mit ökonomischer Notwendigkeit zu beantworten.

 

Zum Autor:

Malte Kornfeld ist Politökonom und publiziert zu makroökonomischen Entwicklungen aus einer heterodoxen Perspektive. Zuletzt arbeitete er als Redakteur für das Magazin Makroskop, das Ende Juli seinen operativen Betrieb eingestellt hat.