Im vergangenen Juni übergab die Alterssicherungskommission ihre 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an die Bundesregierung. Gut einen Monat später wandten sich die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt gemeinsam öffentlich gegen zentrale Vorschläge. Die Kritik richtet sich vor allem auf die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Ähnlich hatte sich zuvor bereits die SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern positioniert.
Wer 45 Jahre eingezahlt habe, so der Grundsatz, habe genug geleistet. Gerade im Osten wiege dieser Grundsatz wegen langer Erwerbsbiografien und der starken Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente besonders schwer. Verteidigt wird damit eine Regelung, die bis heute als „Rente mit 63“ bekannt ist, obwohl längst niemand mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente geht. Doch liegt diese Position tatsächlich im Interesse der Ostdeutschen?
Im Osten ist die Rente nicht niedriger, sondern alternativlos
Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Diagnose von Kretschmer, Schulze und Voigt korrekt ist. Die gesetzliche Rente hat im Osten ein messbar höheres Gewicht als im Westen. Im Osten stammen 79% des Bruttoeinkommens im Alter aus der GRV, im Westen sind es lediglich 48% (BMAS, 2024a, S. 25). Die Verbreitung unterscheidet sich ebenfalls. 2019 bezogen im Westen rund 85% der Männer und 88% der Frauen eine eigene GRV-Rente, im Osten waren es 97% bzw. 98% (Heien & Krämer, 2021, S. 110 f.). Betriebliche und private Vorsorge spielen in den neuen Bundesländern eine deutlich geringere Rolle (BMAS, 2024a, S. 25). Die erste Säule wird dort also nicht ergänzt, sondern trägt allein.
Entgegen der verbreiteten Annahme sind die Renten in Ostdeutschland allerdings nicht niedriger. Bei den ausgezahlten Altersrenten liegt der ostdeutsche Durchschnitt über dem westdeutschen, bei Frauen sogar deutlich. Der Grund sind nicht höhere Löhne, sondern lange und oft lückenlose Versicherungsverläufe und eine hohe Frauenerwerbsbeteiligung (BMAS, 2024b, S. 26; BMAS, 2024a, S. 21). Die ostdeutsche Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente ist damit keine Frage der Höhe, sondern eine Frage der Struktur.
Abhängigkeit ist kein Argument gegen eine Reform, sondern dafür
Die Ministerpräsidenten leiten daraus ab, dass bestehende Leistungsversprechen stärker geschützt werden müssen. Vor allem die Rente nach 45 Jahren ohne Abschläge wird mit entsprechender Lebensleistung verteidigt.
Politisch ist dieses Argument durchaus nachvollziehbar – lange Arbeit soll nicht plötzlich schlechter gestellt sein. Nur belohnt die Regel nicht Bedürftigkeit, sondern Kontinuität. Die Kommission hält in ihrer sechsten Empfehlung fest, dass ein abschlagsfreier, vorgezogener Rentenzugang bundesweit vor allem überdurchschnittlich Gesunden, Männern und lückenlosen Erwerbsbiografien zugutekommt (Alterssicherungskommission, 2026, S. 24). Obwohl im Osten viele Menschen diese Kriterien erfüllen, werden gerade nicht die Benachteiligten begünstigt. Denn wer gesundheitlich früher ausfällt oder Brüche in der Biografie hat, profitiert auch in Sachsen oder Thüringen nicht von dieser Regelung.
Aus einer stärkeren Abhängigkeit von der GRV folgt ohnehin nicht gleich eine Unantastbarkeit des bestehenden Systems, im Gegenteil: Wer über keine belastbare zweite Säule verfügt, hat das größte Interesse daran, dass die erste dauerhaft trägt. Genau das übersehen Kretschmer, Schulze und Voigt. Oder sie sagen es nur nicht, weil es sich schlechter plakatieren lässt als ein Versprechen.
Was Aufschub kostet
Bereits heute fließen mehr als 100 Milliarden Euro aus dem jährlichen Bundeshaushalt in die GRV. Das sind mehr als 270 Millionen Euro pro Tag, Tendenz steigend (BMAS, 2024a, S. 27). Ohne Reformen müsste der wachsende Finanzierungsbedarf in Zukunft über höhere Beitragssätze und Steuerzuschüsse oder eine Begrenzung einzelner Leistungen aufgefangen werden. Die Kommission hatte die Aufgabe, genau dieses Problem langfristig zu begrenzen. Ihre Vorschläge sind deshalb nicht nur aus der Perspektive aktueller Rentner zu sehen. Was als große Zumutung oder Kürzung dargestellt wird, etwa weniger stark steigende Renten oder eine längere Erwerbsphase, ist in Wahrheit die Sicherung der Rente der eigenen Kinder und Enkel.
Hinzu kommt die Vermögensdimension: Die privaten Vermögen liegen in den neuen Ländern deutlich unter dem westdeutschen Niveau, beim Median bei einem Viertel. Auch Wohneigentum ist dort merklich seltener. Rentner in Ostdeutschland können entsprechend kaum auf Ersparnisse oder flächendeckenden Immobilienbesitz zurückgreifen (Deutsche Bundesbank, 2025, S. 62). Das trifft auch die nächste Generation. Kein Vermögen im Alter bedeutet am Ende auch kein Erbe für Kinder. Ostdeutsche Erwerbstätige starten also ohne Puffer, den ihre westdeutschen Altersgenossen häufig haben. Was sich allerdings vererbt, ist die Abhängigkeit von der GRV im Osten. Dass sich daran in den nächsten Jahrzehnten grundlegend etwas ändert, ist nicht erkennbar.
Angst vor Stimmenverlusten ist kein Rentenkonzept
Die Maßnahmen der Alterssicherungskommission müssen selbstverständlich kritisch diskutiert werden dürfen, anders als es die Bundesregierung mit ihrem Verweis auf das untrennbare „Gesamtkunstwerk“ nahelegt. Kritik war im Übrigen auch aufgrund diverser Landtagswahlen im Osten zu erwarten.
Weniger erwartbar war, dass die Reform gerade aus der CDU bedroht zu sein scheint. CDU/CSU, SPD und Opposition tragen gemeinsam Verantwortung für die Beständigkeit der Rente. Wer jede Reform als Rentenkürzung bekämpft, schützt möglicherweise die heutigen Rentner, aber nicht das Rentensystem.
Kretschmer, Schulze und Voigt haben in der Diagnose recht: Die GRV ist gerade im Osten ein überlebensnotwendiges System. Der größte Fehler wäre es, aus Angst vor Stimmenverlusten die finanzielle Grundlage der Renten von morgen zu schwächen, denn die Zeche zahlt die Generation, die heute noch einzahlt. Die vorgelegten 33 Punkte sind noch lange keine Lösung des demografischen Wandels, aber sie sind ein guter Schritt in Richtung stabilerer Renten in West und Ost. Wer sie blockiert, verteidigt die Rente von heute auf Kosten der Rente von morgen. Das ist kein Schutz.
Zum Autor:
Victor A. Bischoff studiert Betriebswirtschaftslehre im Master an der Universität Leipzig mit den Schwerpunkten Versicherungsbetriebslehre, Bankwesen und Investmentmanagement.








































