Verbot von Vergesellschaftungen

CDU und SPD greifen den Gründungskonsens der Bundesrepublik an

Das geplante Verbot von Vergesellschaftungen geht weit über die Wohnungspolitik hinaus. Die Bundesregierung stellt damit auch einen Grundgedanken infrage, der tief in der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik verankert ist. Ein Beitrag von Uwe Fuhrmann.

Bild: Pixabay

Am kommenden Sonntag wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge könnte die Hauptstadt danach erstmals eine Bürgermeisterin bekommen, die der erneuerten Linkspartei angehört.

Das zentrale Thema des Berliner Wahlkampfs ist erneut der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, könnte der neue Senat den bislang verschleppten erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vom September 2021 umsetzen. Dieser sieht die Vergesellschaftung von Wohnungen privatwirtschaftlicher Unternehmen vor, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Insgesamt würden gut 200.000 Berliner Wohnungen darunterfallen.

Aus Furcht davor hat die Bundesregierung aus CDU und SPD Anfang Juli angekündigt, den Ländern die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände“ per Bundesgesetz zu verbieten. Das geplante Gesetz wird absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, denn das Grundgesetz ist dahingehend eindeutig.  Das Vorhaben dient wohl stattdessen als weitere zweifelhafte Verzögerungsmaßnahme – und würde als solche vermutlich sogar funktionieren.

Treten wir zwei Schritte von dieser politischen Taktik zurück und ordnen das geplante Vergesellschaftungsverbot historisch ein. So wird deutlich werden, dass die Regierung Merz hier ohne Not einen geschichtsvergessenen Angriff auf zentrale Grundlagen der Bundesrepublik unternimmt.

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