2015 wurde die Altersgrenze für eine vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren für die vor 1953 Geborenen auf 63 Jahre abgesenkt. Aus diesem Sachverhalt resultierte der im politischen Raum häufig verwendete Begriff der „Rente mit 63“. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte jüngst empfohlen, diese Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenzugangs abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte dieser Empfehlung zunächst folgen, erhielt aber in den letzten Wochen erheblichen Widerstand – auch und gerade aus den eigenen Reihen. Am Wochenende signalisierte die CDU-Führung nun erstmals, den Abweichlern entgegenkommen zu wollen.
Die Formulierung „Rente mit 63“ ist insofern irreführend, weil die Regelung von Anfang an vorsah, dass die Altersgrenze kontinuierlich wächst und für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger auf 65 Jahre steigen und damit ab 2030 zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze von bis dahin 67 Jahren liegen soll. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der abschlagsfreien Frührente lange Erwerbsbiografien anerkennen und begünstigen sowie insbesondere Menschen mit gesundheitlichen Belastungen im Alter eine möglichst auskömmliche Rente angedeihen lassen. Würde die Sonderregelung abgeschafft, ergäben sich deutliche Einsparungen für die Rentenversicherung. Darüber hinaus sind Folgen für den Arbeitsmarkt erwartbar. Dem soll im Folgenden nachgegangen werden, indem Auswirkungen auf Erwerbspersonen, Betriebe und den Arbeitsmarkt insgesamt in den Fokus genommen werden.
Auswirkungen auf Erwerbspersonen
Wird die abschlagsfreie Frührente – wie angekündigt – abgeschafft, würden Menschen mit einer sie dafür qualifizierenden Erwerbsbiografie eine attraktive Vorruhestandsmöglichkeit verlieren. Dies wird schon allein daran deutlich, dass beispielsweise in 2024 von den rund 937.000 Rentenzugängen wegen Alters knapp 269.000 oder fast 29% auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfallen. Im Bestand der Renten wegen Alters gab es in 2024 bereits 2,66 Millionen Menschen bzw. 14%, welche diese Form des Vorruhestands gewählt haben.
Die Empirie liefert mit Blick auf die Inanspruchnahme klare Hinweise auf Selektivität. Die vorausgesetzten 45 Versicherungsjahre werden eher von Männern als Frauen erreicht sowie zudem von Personen mit höheren Einkommen und besserer Gesundheit. Die Indizien deuten darauf hin, dass mit der Regelung überproportional Menschen erreicht wurden, die bei der Einführung der abschlagsfreien Frührente nicht primär im Fokus standen.
Fiele die Begünstigung für besonders lang Versicherte demnächst tatsächlich weg, sind für Betroffene verschiedene Optionen und Reaktionsmuster in Erwägung zu ziehen:
Anspruchsberechtigte Personen könnten alternativ die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Bis dato ist das mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres möglich. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zielen darauf, die entsprechende Altersgrenze auf 64 Jahre anzuheben. Es ist davon auszugehen, dass Menschen mit hoher Präferenz oder hohem Bedarf für freie Zeit, auch mit Abschlägen in Rente gehen würden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Abschläge auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus wirksam bleiben und damit Rentenzahlungen auf Dauer verringern. Für die Arbeitsmarktpartizipation der bisher Begünstigten dürfte die alternative Variante weitestgehend neutral sein. Lediglich die auf Dauer geringere Rente könnte den Druck in Richtung einer Erwerbstätigkeit im Rentenbezug erhöhen.
Menschen könnten ohne die Möglichkeit einer abschlagsfreien Frührente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, um die ansonsten fälligen Rentenabschläge zu vermeiden. Die Option ist finanziell sogar attraktiver als die abschlagsfreie Frührente, weil es bei Aufrechterhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes nicht zu Einkommenseinbußen durch den Rentenbezug käme. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze würden dann auch keine Abschläge fällig. Allerdings geht die Option der Weiterarbeit für die Betroffenen mit einem Verlust an frei verfügbarer Zeit einher. Sie würde zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Arbeitsmarktpartizipation stärken.
Menschen könnten sich auch ohne vorzeitige Rente aus dem Arbeitsmarkt verabschieden, sei es begünstigt durch betriebliche Abfindungen oder die Inanspruchnahme des längeren Arbeitslosengelds für Ältere von bis zu 24 Monaten oder einer Kombination aus beidem. Eine solche „Wartezeit“ verhindert ebenfalls Abschläge und verschafft den Betroffenen durch den Rückzug vom Arbeitsmarkt einen Gewinn an freier Zeit. Würde das Arbeitslosengeld für Ältere in Anspruch genommen und käme noch eine Abfindung des früheren Beschäftigungsbetriebs hinzu, wäre die Variante finanziell keine Verschlechterung gegenüber der abschlagsfreien Frührente, wohl aber gegenüber der Weiterarbeit.
Von daher ist es wahrscheinlich, dass die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente das Interesse an einer Arbeitsmarktpartizipation stärken wird. Jedoch dürfte wohl auch die Arbeitslosigkeit Älterer steigen, und dies nicht nur, weil sich Personen vom Arbeitsmarkt zurückziehen, sondern auch, weil sich Ältere nach einem unfreiwilligen Beschäftigungsverlust im Allgemeinen schwertun, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen.
Auswirkungen für Betriebe
Die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung hätte für Betriebe indirekte Effekte. Sie betreffen Chancen des Haltens und der Trennung von älteren Arbeitskräften.
Wird die Frühverrentung durch die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission weniger attraktiv, können Betriebe ältere Personen leichter halten, die sie gerne weiterbeschäftigen möchten. Weil Beschäftigte weniger attraktive Vorruhestandsoptionen vorfinden, müssen Betriebe keine zusätzlichen Konzessionen gegenüber den im Status quo rentenberechtigten Personen machen.
Allerdings können sich Betriebe mit dem Wegfall der abschlagsfreien Frührente schwerer von solchen Personen trennen, für die sie keinen weiteren Bedarf haben und welche im Status quo die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen hätten. Entweder muss die vorzeitige Trennung unterbleiben oder sie wird für den Betrieb mit Blick auf den Personenkreis teurer.
Im Großen und Ganzen erweitert sich für Betriebe durch die abschlagsfreie Frührente das Potenzial an verfügbaren Arbeitskräften. Es hängt von den betrieblichen Personalbedarfen im Allgemeinen und den Kompetenzen der betreffenden älteren Personen im Besonderen ab, ob diese (weiter-)beschäftigt werden.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt insgesamt
Wenn betrachtet wird, wer die abschlagsfreie Frührente in der Vergangenheit vornehmlich in Anspruch genommen hatte, wird deutlich, dass die Regelung dem Arbeitsmarkt in vielen Fällen eigentlich noch beschäftigungsfähige Personen entzogen hat und bei Weiterbestehen auch noch entziehen würde. Die Regelung begrenzt damit die Größe des ohnehin im Sinken befindlichen Erwerbspersonenpotenzials.
Mit Blick auf den demografischen Wandel und das Übergewicht älterer ausscheidender gegenüber jüngeren nachrückenden Arbeitskräften, stünden durch die von der Alterssicherungskommission empfohlene Abschaffung der abschlagsfreien Frührente dem Arbeitsmarkt mehr Menschen zur Verfügung. Damit könnte man einer drohenden Senkung des Erwerbspersonenpotenzials und den damit verbundenen Risiken für das Wirtschaftswachstum zumindest entgegenwirken.
Positiv zu erwähnen ist zudem, dass die Maßnahme die Arbeitskräftenachfrage erhöhen wird. Kosten für die Rentenversicherung fielen niedriger aus, Beitrags- und/oder Steuererhöhungen könnten vermieden werden. Durch geringere Beiträge sinken die Arbeitskosten und steigen die Nettolöhne. Beides stärkt Wachstum und Beschäftigung, genauso wie eine Vermeidung von Steuererhöhungen.
Fazit
Eine Abschaffung der abschlagsfreien Frührente ist aus arbeitsmarktpolitischer Sicht positiv zu bewerten. Sie verlangsamt den Schrumpfungsprozess des Erwerbspersonenpotenzials, verschafft Betrieben mehr Freiheitsgrade in der Personalpolitik und stärkt die Anreize für eine Arbeitsmarktpartizipation auf individueller Ebene.
Ein mögliches Risiko der Abschaffung der Vorruhestandsoption hat die Alterssicherungskommission in ihren Empfehlungen bereits adressiert. Für Menschen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf weiter auszuüben, soll die abschlagsfreie Frührente erhalten bleiben.
Eine offene, im politischen Raum zu klärende Frage ist schließlich, wie geeignete Übergangsregelungen konkret aussehen sollten. Dabei ist abzuwägen, wie stark Bestandsschutz im Vergleich zu den positiven Wirkungen für Rentenversicherung und Arbeitsmarkt zu gewichten ist. Dabei überzeugt nicht, dass allein die bloße Zahl der Beitragsjahre schon eine Begünstigung nach sich ziehen muss. Ansonsten müsste man argumentieren, dass eine um zwei Jahre verlängerte Lebensarbeitszeit generell unzumutbar wäre. Dafür gibt es aufgrund der Fakten keine Hinweise, nicht zuletzt, weil längst nicht alle Berufe in gleichem Maße belastend sind.
Zum Autor:
Ulrich Walwei ist nach seiner Ruhestandsversetzung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) tätig. Bis 2024 war er unter anderem Vizedirektor beim IAB. Außerdem ist Walwei Honorarprofessor für Arbeitsmarktforschung am Institut für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie der Universität Regensburg sowie Gastprofessor für das Lehrgebiet Volkswirtschaftslehre an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).








































