Lohnindexierter Krisenausgleich

Eine Hybrid-Lösung für Deutschlands Nachfrage-Problem

Deutschland steckt seit Jahren in einer Nachfrageschwäche – und ein neuer Öl- und Preisschock könnte die Rezession weiter verschärfen. Mit einem innovativ konzipierten Krisenausgleich könnte die Kaufkraft der Arbeitnehmer geschützt und die Binnennachfrage stabilisiert werden. Ein Beitrag von Christian Delere.

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Deutschland befindet sich seit drei Jahren in einer Rezession. Die Bundesbank etwa spricht von „unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten“. Damit ist die ökonomische Diagnose eindeutig: Es gibt schon seit längerem ein Nachfrage-Problem. Vor dem Hintergrund des Irankriegs droht nun ein Angebotsschock mit steigenden Preisen und potenziell steigenden Zinsen. Ein solcher Preisschock schiebt zusätzliche Nachfrage weg von der deutschen Wirtschaft hin zu den Ölproduzenten, während steigende Zinsen sowohl Investitionen als auch Konsum dämpfen und die Rezession weiter verschärfen.

Es braucht nun eine Lösung, die die Bürger vor ökonomischer Unsicherheit schützt und die Nachfrage stabilisiert. Der hier vorgeschlagene Ansatz bietet eine solche Möglichkeit und ermöglicht es dem Staat, darüber hinaus gezielte Entlastungen der wirtschaftlichen Akteure vorzunehmen.

Konkret geht es um einen lohnindexierten Krisenausgleich. Er ist quasi die Hybrid-Variante bereits bestehender Systeme: Er vereint die Vorteile der freien Lohnfindung mit denen der Lohnindexierung, wie sie etwa in Belgien existiert. Freie Lohnfindung bedeutet, dass Arbeitnehmer – einzeln oder in Gewerkschaften – ihren Lohn mit dem Arbeitgeber frei aushandeln und durch Neuverhandlungen Inflation oder Produktivitätssteigungen Rechnung tragen. Lohnindexierung hingegen ist ein Modell, in dem Löhne nach einem spezifischen Muster an die Inflation indexiert und somit automatisch angepasst werden. Kritiker werfen diesem Modell häufig vor, eine Lohnpreisspirale zu provozieren. Jedoch sind diese empirisch nur sehr selten zu beobachten und stellen vor dem Hintergrund jahrelangen Nachfragemangels wohl ein hinreichend geringes Risiko dar.

Inwieweit der lohnindexierte Krisenausgleich anders als die freie Lohnfindung und die Lohnindexierung ist, verrät bereits sein Name: Er unterscheidet sich von der freien Lohnfindung, weil er lohnindexiert ist, und er unterscheidet sich von der Lohnindexierung, weil es sich bei ihm um einen Ausgleich handelt, also nicht direkt um den Lohn.

In Zeiten von Preisniveaustabilität hat es viele Vorteile, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne Indexierung über den Lohn verhandeln. Dazu gehören höhere Reallohn- und Beschäftigungsvariabilität sowie höhere Flexibilität der Tarifpartner. Daher ist es durchaus vertretbar, während einer Phase der Preisniveaustabilität für freie Lohnfindung zu plädieren. Während eines Angebotsschocks wirkt die Lohnindexierung jedoch sehr gut: Sie reduziert die ökonomische Unsicherheit der Arbeitnehmer, da sie wissen, dass ihr Reallohn relativ stabil bleiben wird und stabilisiert gleichzeitig auch die Nachfrage, die einzubrechen droht.

Anstatt stetige Lohnverhandlungen im Verlaufe der Inflation zu führen, sieht das Konzept des Krisenausgleichs vor, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass über den Zeitraum der Preissteigerungen und der ökonomischen Destabilisierung ein Ausgleich zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Nachdem der Angebotsschock überwunden wurde und sowohl die Änderungsrate der Inflation als auch die Inflationsrate selbst wieder niedrig sind, kann dieser Ausgleich unter geregelten Bedingungen und Planungssicherheit je nach Situation in den Lohn überführt werden.

Wie der lohnindexierte Krisenausgleich konkret funktioniert

Der Krisenausgleich ist eine Pauschalsumme, welche rechtlich bindend nur für den Krisenzeitraum gilt. Jedes Jahr wird die Ausgleichszahlung anhand der Inflation bemessen; unterjährig kann diese Ausgleichszahlung etwa quartalsweise nochmals indexiert werden. Diese Summe setzt sich aus zwei Basiswerten zusammen: Das Gehalt als erste Basisgröße bestimmt in Abhängigkeit von der Inflation des Vorjahres die Grundlage des Krisenausgleichs. Betrug beispielsweise die Inflation im Vorjahr 10% und der Lohn liegt bei 2.000 Euro, gibt es einen Krisenausgleich von primär 200 Euro –die sogenannte Jahresbasis. In den Folgejahren werden mehrere Jahresbasen addiert, um der fortschreitenden Inflation Rechnung zu tragen.

Unterjährig wird die Jahresbasis nochmals indexiert, damit der Krisenausgleich nicht zu träge ist. Ein Quartalszuschlag wird berechnet, indem die aktuelle Jahresbasis mit der Inflationsrate des Vorquartals multipliziert wird. Bei einer Jahresbasis von 200 Euro und einer Inflationsrate von 10% im ersten Quartal beträgt der Aufschlag für das zweite Quartal 20 Euro. Diese Quartalszuschläge werden aufsummiert: Im dritten Quartal bei gleichbleibender Inflation 40 Euro, im vierten Quartal 60 Euro. Zu Jahresbeginn startet der Quartalszuschlag jeweils neu, während die neue Jahresbasis zur kumulierten Summe der Vorjahre hinzukommt.

Was würde dieses Modell in der Praxis bedeuten? Eine Simulation für Deutschland 2022–2024 (Ausgangslohn: 2.000 Euro) zeigt die Wirkung eindrücklich für den Angebotsschock, den der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auslöste. Aufgrund der Jahresinflationsentwicklung ergibt sich eine Jahresbasis von 64 Euro (2022), 238 Euro (2023) sowie 422 Euro (2024). Die folgende Abbildung veranschaulicht die Kaufkraftentwicklung der drei Szenarien.

Eigene Darstellung und Berechnung auf Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamtes

Die blaue Linie zeigt: Der lohnindexierte Krisenausgleich hätte die Kaufkraft stets zwischen 1.920 und 2.015 Euro gehalten. Die durchschnittlichen Lohnerhöhungen (schwarz) fallen hingegen auf rund 1.860 Euro ab – ein Kaufkraftverlust von 140 Euro monatlich. Ohne jede Anpassung (orange) bricht die Kaufkraft sogar auf rund 1.700 Euro ein.

Dabei muss beachtet werden, dass die durchschnittlichen Lohnerhöhungen eben genau das sind: ein Durchschnitt. Je nach Verhandlungsmacht werden einige Arbeitnehmer darüber, aber vor allem auch viele darunter liegen. Wohlgemerkt: Dieser Kaufkraftverlust von 140 bis 300 Euro pro Monat betrifft explizit auch Menschen, die sich schon vorher in prekären Lebensverhältnissen befanden.

Hinzu kommt: Durch den Krisenausgleich fallen keine kostspieligen Lohnverhandlungen an. Streiks – ein eintägiger bundesweiter Bahnstreik kostet die Wirtschaft bis zu 100 Millionen Euro – werden vermieden. Die Umverteilung zwischen Arbeitnehmern verschiedener Branchen wird eingedämmt, da alle Arbeitnehmer eine ähnliche Kaufkrafterhaltung erhalten, unabhängig von der Stärke ihrer Gewerkschaft. Nicht zuletzt wirkt der Krisenausgleich auch psychologisch stabilisierend: Arbeitnehmer haben die Gewissheit, dass höhere Preise mit höherem Einkommen einhergehen – und reduzieren damit genau jene ökonomische Unsicherheit, die nachweislich mit dem Aufstieg populistischer Parteien korreliert.

Der Krisenausgleich liegt dabei sowohl makro- als auch mikroökonomisch im beiderseitigen Interesse. Makroökonomisch stabilisiert er die Binnennachfrage in einer rezessiven Wirtschaft: Wer weiß, dass sein Reallohn gesichert ist, konsumiert weiter – statt Ausgaben zurückzufahren und die Rezession zu vertiefen. Mikroökonomisch ersetzt er einen kostspieligen Arbeitskampf durch eine planbare, vertraglich gesicherte Vereinbarung. Arbeitgeber vermeiden Streiks und Verhandlungsaufwand; Arbeitnehmer vermeiden das Risiko, in zermürbenden Auseinandersetzungen zu niedrige Lohnabschlüsse zu erzielen. Der Krisenausgleich verhindert damit sowohl zu hohe Lohnforderungen aus Arbeitgebersicht als auch zu niedrige Abschlüsse aus Arbeitnehmersicht – und schafft so eine stabile Grundlage, auf der beide Seiten durch den Schock navigieren können.

Sobald Inflation und Angebotsschock überwunden sind, treten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verhandlungen, wie viel des Krisenausgleichs in dauerhafte Lohnerhöhungen überführt wird. Der Mechanismus setzt dabei kluge Anreize: Da der Krisenausgleich bei sinkender Inflation temporäre Reallohngewinne erzeugt, hat der Arbeitgeber ein Eigeninteresse an raschen Verhandlungen. Die Arbeitnehmer wiederum wissen, dass die Stärkung ihrer Verhandlungsposition nur temporär ist. So entsteht beiderseitiger Druck zu einer schnellen, stabilen Einigung – und die freie Lohnfindung greift wieder, nun in einem geordneten Umfeld.

Das Maßnahmenpaket: Wie der Staat den Krisenausgleich flankieren kann

Der lohnindexierte Krisenausgleich ist zunächst eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine breite Umsetzung erscheint in Deutschland realistischer als andernorts: Mit einer Tarifbindung von rund 50% und einer historisch gewachsenen Gewerkschaftslandschaft bestehen strukturelle Voraussetzungen, die in vielen anderen Ländern fehlen. Denn Tariflöhne und Gewerkschaften erleichtern durch die zentralisierteren Verhandlungen und flächendeckendere Umsetzung ihrer Ergebnisse die Umsetzung des lohnindexierten Krisenausgleichs.

Die folgenden vier Maßnahmen machen den Krisenausgleich dabei auch für Unternehmen zur attraktiveren Wahl gegenüber der Alternative eines kostspieligen Lohnkampfes. Sie haben zum Ziel, ein geschlossenes, aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket zu bilden – im Gegensatz zum Flickenteppich der teilweise widersprüchlichen Einzelmaßnahmen des Jahres 2022.

1.

Steuerbefreiung der Ausgleichszahlung: Ausgleichszahlungen im Rahmen des Krisenausgleichs werden vollständig von der Steuer befreit. Damit hat jedes Unternehmen einen unmittelbaren Anreiz, den Krisenausgleich gegenüber regulären Lohnerhöhungen zu bevorzugen – er ist günstiger und administrativ klar abgegrenzt.

2.

Zentrale Berechnungsvorlage durch das Statistische Bundesamt: Das Bundesfinanzministerium oder das Statistische Bundesamt stellt eine öffentlich zugängliche Berechnungsvorlage bereit, die für jede Gehaltsgröße und jeden Quartalszeitraum den korrekten Krisenausgleich ausgibt. Dies minimiert den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen der Grenznutzen dieser Entlastung am größten ist.

3.

Kurzarbeitergeld-Pendant für energieintensive Unternehmen: Firmen, die den Krisenausgleich einführen, aber durch den Angebotsschock außerordentlich unter Druck geraten – etwa in der Metall-, Pharma- oder Chemieindustrie –, können beim Staat eine Unterstützung von 60% der Krisenausgleichszahlung beantragen. Vorbild ist das bewährte Kurzarbeitergeld, das in der Finanz- und Coronakrise gezeigt hat, dass gezielte Unternehmenshilfen möglich und wirksam sind. Die Kriterien: energieintensive Produktion, Einführung des Krisenausgleichs, und der Nachweis, dass die Mehrbelastung nach dem Schock wieder entfällt.

4.

Der Staat als Vorreiter: Die Bundesregierung führt den Krisenausgleich unmittelbar nach einer konzertierten Aktion für alle Staatsbediensteten ein. Ein analoges Pendant wird für Transferleistungsempfänger geschaffen. Damit setzt der Staat ein klares Signal, erhöht den sozialen Druck auf private Arbeitgeber zur Nachfolge – und entlastet gleichzeitig die Bevölkerungsgruppen, die von Inflation am stärksten betroffen sind.

Fazit: Eine kohärente Strategie statt Flickenteppich

Der lohnindexierte Krisenausgleich ist kein Allheilmittel. Er adressiert nicht die Ursachen des Angebotsschocks – dafür braucht es in der aktuellen Situation ergänzende Maßnahmen zur Angebotsausweitung und Diversifizierung der Energieversorgung. Was er leistet, ist jedoch entscheidend: Er schützt die Kaufkraft der Arbeitnehmer, stabilisiert die Binnennachfrage in einer rezessiven Wirtschaft, verhindert gesellschaftliche Umverteilungsprozesse und schafft einen klaren Bezugspunkt für staatliches Handeln.

Die Erfahrungen aus dem Angebotsschock 2021–2023 haben gezeigt, was fehlt, wenn eine solche Strategie ausbleibt: Belgien, das mit flächendeckender Lohnindexierung in die Krise ging, verzeichnete 2022 einen Reallohnverlust von nur 2,8% – gegenüber 4% in Deutschland. Belgiens Wirtschaft wuchs 2022 um 3%, während Deutschland 2023 in die Rezession abglitt. Eine Lohnpreisspirale blieb in Belgien aus.

Deutschland steht jetzt vor einer doppelten Herausforderung: einer bereits bestehenden Nachfrageschwäche und einem drohenden Preisschock. Der lohnindexierte Krisenausgleich bietet die Möglichkeit, beide zugleich anzugehen – durch Kaufkrafterhalt, Nachfragestabilisierung und eine Regierungsstrategie, die sich nicht selbst widerspricht. Die Zeit für Ad-hoc-Politik ist vorbei.

 

Zum Autor:

Christian Delere ist Absolvent der Universität Witten/Herdecke (Philosophy, Politics and Economics, B.A.) und der London School of Economics (International Political Economy, M.Sc.). Er ist Mitglied des Andalus Committee, eines studentischen Thinktanks in London, und hat dort u.a. an einem Policy Report für den Auswärtigen Ausschuss des französischen Parlaments mitgewirkt.