Unsere Gesellschaft befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Transformationsprozesses. Im Zentrum steht die Wirtschaft – und die Suche nach Wegen zur Nachhaltigkeit. Die nächsten Jahre werden entscheiden, inwiefern dieser Wandel by disaster geschieht oder uns by design gelingt.
Die Debattenreihe #econ4future widmet sich den damit verbundenen ökonomischen Herausforderungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze. Die Beiträge analysieren Engführungen in den Wirtschaftswissenschaften und Leerstellen in der aktuellen Wirtschaftspolitik. Zugleich zeigen sie Orientierungspunkte für ein zukunftsfähiges Wirtschaften auf und geben Impulse für eine plurale Ökonomik, die sozial-ökologische Notwendigkeiten ernst nimmt.
Die Kooperation mit Economists for Future e.V. begann im September 2019. Seitdem erscheint jährlich eine neue Staffel mit wechselnden Themenschwerpunkten. Die siebte Ausgabe widmet sich der Frage, wie sich soziale Sicherheit im Spannungsfeld von Klimakrise und wirtschaftlicher Transformation neu denken lässt. Was braucht es aus ökonomischer Perspektive, um sozialer Spaltung sowie dem Erstarken autoritär-nationalistischer Tendenzen entgegenzuwirken? Und wie können Wohlfahrtsstaat, Eigentumsverhältnisse, Versorgungssysteme und Institutionen so gestaltet werden, dass demokratischer Zusammenhalt, ökologische Stabilität und ökonomische Resilienz gestärkt werden?
Alle bisher erschienenen Beiträge der Economists for Future-Reihe finden Sie hier.
Im Sommer 2025 veröffentlichte die Berliner SPD einen Gesetzentwurf, der die Rahmenbedingungen einer Vergesellschaftung in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie der Wasser-, Energie- und Wohnraumversorgung abstecken sollte. Auf dieses sogenannte Rahmengesetz hatten sich die regierenden Koalitionsparteien, die CDU und SPD, in ihrem Koalitionsvertrag von 2023 geeinigt. Diese Einigung steht in einem längeren Kontext der Bearbeitung — oder besser Nicht-Bearbeitung — des gewonnenen Volksentscheids zur Wohnraumvergesellschaftung. 59,1% der wahlberechtigten Berliner*innen hatten beim Beschlussvolksentscheid am 26. September 2021 für die Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienkonzernen gestimmt, die in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen in ihrem Bestand halten.
Das Konzept der Kampagne Deutsche Wohnen&Co Enteignen von 2023 sieht vor, dass die vergesellschafteten Bestände in eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (kurz AöR) überführt werden. Die angestrebte Änderung der Eigentumsverhältnisse soll eine bedarfsgerechte Allokation von Wohnraum, eine (radikal-)demokratische Bewirtschaftung der Bestände sowie eine Planung von Investitionen und eine sozial-ökologische Bewirtschaftung der Wohnungsbestände ermöglichen.
Die Vergabe von Wohnraum soll also nicht mehr marktvermittelt, sondern bedarfsgerecht, zu leistbaren Mieten und diskriminierungssensibel erfolgen. Eine Rätestruktur soll die demokratische Beteiligung durch einen iterativen Prozess der lokalen Ebenen (Siedlungs- und Gebietsräte) und der zentralen Ebene des Gesamt- und Verwaltungsrates (der aus Vertreter*innen der Mieter*innen, der Stadtgesellschaft, des Senats und der Beschäftigten der AöR besteht) an der Verwaltung des Wohnungsbestandes und bei den Investitionsentscheidungen sichern.
Die unterste Ebene des Siedlungsrates soll sich mit unmittelbar lokalen Fragen beschäftigen. Dazu zählen beispielsweise die Ausgestaltung von Nachbarschaftsräumen, die Ansiedlung von Gewerbe, Kindergärten, Cafés etc. sowie der unmittelbare Bedarf an Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auf der zentralen Ebene des Gesamt- und Verwaltungsrats sollen hingegen die allgemeinen Grundsätze der Bewirtschaftung der Wohnungsbestände sowie weitergehende Investitionsentscheidungen erarbeitet werden.
Dringend notwendige energetische Modernisierungen sollen nicht mehr über Mieterhöhungen, sondern aus den Einnahmen der AöR bezahlt werden. Mit einer Mietpreisbindung regt die AöR zudem das Tauschen von Wohnungen an. Das könnte langfristig zu mehr Flächensuffizienz führen und somit einen Beitrag zu einer klimagerechten Wohnraumversorgung leisten.
Staatliche Regulierung und/oder umfassende ökonomische Demokratisierung?
Die Umwandlung von Privateigentum in Gemeineigentum zielt auf eine umfassend andere Verfügungsweise über den Wohnraum ab, die gemeinwohlorientiert ist, aber vor allem auch eine Demokratisierung der Wohnraumversorgung vorsieht. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen bezieht sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft erlaubt. Im Kern geht es bei dem Vorschlag der Kampagne und dem der SPD also um die Bestimmung des inhaltlichen Gehalts von Gemeinwirtschaft.
Raed Saleh, ehemaliger Vorsitzender der Berliner SPD, versteht Art. 15 als „staatliche Interventionsmöglichkeit“ zur Durchsetzung einer wahrhaft sozialen Marktwirtschaft „indem zum Beispiel Profite begrenzt, Investitionsvorgaben gemacht und Preise angepasst werden können“. Art. 15 wird durch das Rahmengesetz als Instrument der verbesserten staatlichen Einflussnahme und Regulierung interpretiert. Ein Eigentumswechsel sei dabei, so das Konzept der SPD, nicht zwingend. Eine Vergesellschaftung kann auch durch „Vorgaben zur Gewinnverwendung“, zur „Preisbildung“ oder durch die Vorgabe von „Klimaschutzzielen“ erreicht werden.
Vergesellschaftung wird hier also nicht als Mittel zur umfassenden Demokratisierung ökonomischer Prozesse verstanden. Dies widerspricht einer u.a. rechtshistorisch begründeten Auslegung von Art. 15 als demokratisches Grundrecht, auf die sich auch das Konzept der Kampagne Deutsche Wohnen&Co Enteignen stützt. Diese Interpretation als Grund- und Gegenrecht versteht Artikel 15 laut Isabel Feichtner also sowohl als kollektives Recht zur Abschaffung des Privateigentums an den in der Vorschrift genannten Gegenständen (Produktionsmittel, Boden und Naturschätze) und als ein Freiheitsrecht, das durch die Überführung von Privat- in Gemeineigentum Möglichkeiten demokratischer Selbstbestimmung schafft.
Die Finanzialisierung des Wohnens als Eigentumsfrage
Im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstädten zeigt der Berliner (Miet-)Wohnungsmarkt eine erhebliche Kapitalkonzentration. So besitzen große börsennotierte Wohnungsunternehmen wie Deutsche Wohnen, Vonovia, TAG, Covivio und Grand City Properties zusammen rund 230.00 Wohnungen, was etwa 15% des gesamten Berliner Wohnungsbestands entspricht.
Diese Kapitalkonzentration ist auf die spezifische Geschichte der Wohnraumprivatisierung in Berlin zurückzuführen. Nach der Wiedervereinigung in den 1990er Jahren betrafen die Wohnraumprivatisierungen vor allem die ehemaligen DDR-Bestände in Ostberlin. In den frühen 2000er Jahren führten Austeritätspolitiken zu einer verstärkten Privatisierung von landeseigenem Wohnungs- und Grundbesitz. Unter anderem wurden die beiden vormals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die GEHAG und die GSW privatisiert, deren Bestände heute der Vonovia (vormals Deutsche Wohnen) gehören. Private-Equity-Gesellschaften, Real-Estate-Investment-Trusts (REITs) und börsennotierte Immobilienunternehmen kauften die privatisierten Bestände auf.
Eigentum im Allgemeinen stiftet „Verfügungsmacht“ und Privateigentum im Besonderen eine „exklusive Verfügungsgewalt“ über Güter und Ressourcen. Diese Verfügungsmacht begründet eine Beziehung zwischen einem Subjekt und einer Sache. Darüber hinaus entsteht aber auch eine soziale Beziehung zwischen zwei Subjekten: dem Subjekt der Verfügungsmacht und dem Subjekt, das von dieser ausgeschlossen ist. Das Privateigentum an Wohnraum begründet die soziale Beziehung zwischen Vermieter und Mieter und befähigt zur Abschöpfung der Miete als Grundrente, die aus dem Eigentumstitel resultiert. Durch die Mietzahlung soll die „im Immobilienbesitz fixierte […] Kapitalanlage“ durch die Mieter*innen mit der Zeit „verzinst“ werden, schreibt Andrej Holm in dem Band „Umkämpftes Eigentum“.
Mieterhöhungen und Maßnahmen zur Kosteneinsparung, wie eine vernachlässigte Gebäudeinstandhaltung und eine gesteigerte Effizienz der Verwaltung – man denke hier an Wohnungsunternehmen, die bei akuten Problemen, wie beispielsweise defekten Aufzügen, nicht erreichbar sind oder nicht handeln –, gehören zum Programm, die Profite aus den Mietzahlungen zu steigern. Für finanzialisierte Immobilienkonzerne sind aber auch die Bewertungsgewinne entscheidend, die eine höhere Ausschüttung für Anteilseigner sowie eine gesteigerte Liquidität des Unternehmens nach sich ziehen.
Das Privateigentum an Immobilien ermöglicht also eine Abschöpfung der Miete als Grundrente und eine Abschöpfung des Spekulationsgewinns im Sinne eines financial interest. Letzteres stellt eine besondere Abstraktion vom Gebrauchswert der Ware Wohnraum dar, die von David Madden und Peters Marcuse prägnant als „hypercommodification“ bezeichnet wurde.
Die Sozialphilosophin Rahel Jaeggi begründet die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Wohnraumversorgung mit einer in Bezug auf das Wohneigentum „besonders offensichtliche[n] Spannung zwischen öffentlicher Geltung beziehungsweise Auswirkung und privater Aneignung oder Verfügung“:
„Wer in der Wohnung einer Nachbarschaft lebt und leben kann, das bestimmt den Charakter und die ‚soziale Mischung‘ ganzer Viertel und Stadtteile, mit Folgen für viele weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, von Bildungschance bis zur demokratischen Partizipation, vom Einzugsbereich für Kindergärtner und Schulen bis zur Versorgungsmöglichkeit für die Älteren. Der Zustand des Wohnungsmarktes hat Einfluss auf den Arbeitsmarkt und auf die Studienbedingungen in einer Stadt.“
Die Wohnraumversorgung hat demnach eine gesellschaftsstrukturierende Wirkung, die über den unmittelbaren sozialen Versorgungsauftrag hinausgeht. Vergesellschaftung zielt auf die Realisierung dieses gesellschaftlichen Charakters des Wohnens ab und hat dabei eine bestimmte Form der Demokratisierung im Sinn – eine kollektive Form der Selbstbestimmung über zentrale Aspekte des gemeinsamen Lebens.
Lehren aus der Transformationsstrategie: Organisierung als Praxis
Vergesellschaftung als Transformationsstrategie zielt also auf eine soziale Wohnraumversorgung und eine umfassende Demokratisierung ab, indem für einen Teil des Segments die wohnungswirtschaftliche Marktlogik außer Kraft gesetzt wird. Betrachtet man die Praxis der Organisierung der Kampagne Deutsche Wohnen&Co Enteignen, so lassen sich drei zentrale Aspekte der politischen Strategie, die zum Erreichen des Ziels verfolgt wird, identifizieren:
Das Nutzen des Rechts für emanzipatorische Ziele: Die Bezugnahme auf Art. 15 des Grundgesetzes ist elementar, um eine Vision einer umfassend anderen Wohnraumversorgung zu erarbeiten. Dabei ist der Verweis auf die Verfassungsnorm zentral, um zu verdeutlichen, dass eine Umsetzung rechtlich möglich ist.
Das direktdemokratische Element des Volksentscheids: 2021 konnten die Berliner*innen über die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne bei einem Beschlussvolksentscheid abstimmen. Da die Regierungsparteien das positive Votum nicht umgesetzt haben, erarbeitet die Kampagne derzeit gemeinsam mit einer Kanzlei einen eigenen Gesetzesentwurf, der bei einem zweiten Volksentscheid (sogenannter „Gesetzesvolksentscheid“) zur Abstimmung gestellt werden soll. Das Mittel des Volksentscheids gibt eine konkrete Umsetzungsperspektive. Die Unterschriftensammlung und Wahlkampfphase können zudem dazu genutzt werden, den Vorschlag der Vergesellschaftung in zahlreichen Gesprächen auf der Straße und an den Haustüren zu vermitteln.
Selbstorganisierung als zentrale politische Praxis: Die Kampagne wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, die Stimmen diverser Mieter*inneninitiativen mit einer kraftvollen Forderung zu bündeln. Sie baut also auf einer gelebten Praxis der Mieter*innen-Selbstorganisierung auf und versucht, diese durch gezielte Organizing-Projekte weiter voranzutreiben.
Steuerung oder Demokratisierung der Ökonomie?
Kann Vergesellschaftung richtungsweisend für eine umfassendere sozial-ökologische Transformationsstrategie sein? Vergesellschaftung, verstanden als Veränderung von Privat- zu Gemeineigentum, ermöglicht sowohl eine direktere Steuerung ökonomischer Prozesse als auch deren Demokratisierung.
Für eine sozial-ökologische Transformation wäre zum Beispiel ein effizienter Ausbau erneuerbarer Energieinfrastrukturen und ein geplantes Abschalten der Kohleinfrastruktur, die die Strukturentwicklung in den betreffenden Regionen nicht außer Acht lässt, notwendig. Dies bedarf einer umfassenden Steuerung als es die aktuelle Strategie der Rahmung von Marktprozessen vermag, die durch den Zugriff auf öffentliches Eigentum erreicht werden könnte.
Gleichzeitig hängt eine sozial-ökologische Transformation zentral von der Demokratisierung von Konsum-, Produktions- und Investitionsentscheidungen ab. Einerseits, um prozessual Legitimität für die ausstehenden Transformationsprozesse zu schaffen, und andererseits, um die notwendigen Institutionen aufzubauen, die die Aushandlung gesellschaftlicher Bedürfnisse ermöglichen würden.
Die Frage nach Steuerung und/oder Demokratisierung muss also auf verschiedene Sektoren angepasst werden. Wo ist eine bessere Planung im Sinne einer Steuerung ökonomischer Prozesse notwendig? Und wo braucht es eine Planung im Sinne einer vertieften Demokratisierung ökonomischer Prozesse? Die Antwort auf diese Frage hängt von der Materialität und Funktionalität unterschiedlicher ökonomischer Teilprozesse ab und muss durch zukünftige Forschung angereichert werden.
Zur Autorin:
Rabea Berfelde ist Postdoc Research-Fellow am Centre for Social Critique der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie zusammen mit Jacob Blumenfeld das Forschungsprojekt „Socialisation in Theory and Pracitce. Democratising Access to Land and Energy“ leitet. Sie arbeitet vor allem zu finanzialisierten Bodenökonomien und gemeinwohlorientierten Alternativen. 2026 erscheint ihr Buch Spaces of Urban Platformisation. Airbnb and Coworking in Berlin im Routledge-Verlag.







































