Transformation

Die Rolle der Inhaber geführten Unternehmen beim Klimaschutz

Bei der Übernahme der G7-Präsidentschaft gab Olaf Scholz das Ziel aus, die G7-Staaten „zum Vorreiter für klimaneutrales Wirtschaften und eine gerechte Welt“ zu machen. Bei der Verwirklichung dieses Ziel können die Inhaber geführten Unternehmen entscheidend mitwirken – vorausgesetzt, ihre Eigenheiten werden berücksichtigt.

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Schon vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatte sich die Bundesregierung für ihre G7-Präsidentschaft in 2022 viel vorgenommen: Die Agenda reichte vom nachhaltigen Vorantreiben des Klimaschutzes, Schaffung wirtschaftlicher Stabilität nach der weltweiten Pandemie und Förderung eines nachhaltigen, sozialen und gerechten globalen Wirtschaftssystems über die Stärkung der globalen Gesundheit bis hin zum Einsatz für Frieden und Sicherheit sowie der Förderung von Offenen Gesellschaften. Seit dem 24. Februar dieses Jahres ist nun die Frage hinzugekommen, wie die Folgen des Ukraine-Krieges gesellschaftlich, sozial und wirtschaftlich in den einzelnen Staaten abgefangen werden können.

Auf dem G7-Gipfel Ende Juni in Schloss Elmau haben die Staats- und Regierungschefs konkrete Maßnahmen in ihrem Kommuniqué festgelegt. So vereinbarten sie beispielsweise im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels ambitionierte Maßnahmen wie die industrielle Transformation durch beschleunigte Dekarbonisierung.

Die hehren Ziele des Kommuniqués gilt es nun auf die Ebene der einzelnen Nationen herunterzubrechen, denn nur so können die Vereinbarungen letztlich auch erfolgreich umgesetzt werden. Ein Problem ist hierbei, dass die Staaten teilweise unterschiedliche wirtschaftspolitische Leitbilder verfolgen – was sich auch darin spiegelt, dass die Intension differiert, mit der Umweltpolitik betrieben wird: Während in Deutschland die Transformation von der sozialen Marktwirtschaft zur „sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ initiiert wird, hat in den USA der Supreme Court unlängst die Befugnisse der US-Bundesumweltbehörde Epa eingeschränkt, was der US-Regierung die Umsetzung der anvisierten Klimaziele erschwert. Zudem müssen die unterschiedlichen Lebensrealitäten „vor Ort“ berücksichtigt werden, damit die Maßnahmen auch seitens der jeweiligen Wirtschaftsunternehmen und der Bevölkerungen akzeptiert werden.

Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der G7-Ziele können die Inhaber geführten Unternehmen spielen – nicht zuletzt, weil sie sich besonders durch Kreativität, unternehmerisches Denken und Handeln, Flexibilität und Umsetzungsschnelligkeit auszeichnen. Auch werden sie in vielen Staaten als (wirtschaftliche) Veränderer wahrgenommen, die häufig zugleich in Kooperation mit den Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (gesellschaftliche) Herausforderungen angehen.

Anreize setzen – und größenbedingte Belastungen vermeiden

Das Ziel der industriellen Transformation durch beschleunigte Dekarbonisierung wird in den G7-Staaten nicht ohne neue staatliche Regulierungen zu erreichen sein. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass erstens die umweltpolitischen Regelungen nicht zu verfahrensbedingten Kostendegressionen führen und zweitens kleinere Inhaber geführte Unternehmen nicht über Gebühr belastet werden. Stattdessen ist es nach Untersuchungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn wichtig und sinnvoll, den Unternehmen Spielraum für eigene, innovative Lösungen zu geben. Konkret bieten sich hierfür flexible klimapolitische Instrumente wie beispielsweise die CO2-Bepreisung in Form einer Pigou-Steuer oder der Emissionsrechtehandel an.

Einnahmen durch Umweltsteuern sollten die Regierungen nicht als zusätzliche Finanzierungsquelle betrachten, sondern sie im besten Fall in anreizverträglicher Art und Weise an die Zahlungspflichtigen zurückerstatten, um zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu vermeiden. Auch sollte die Umsetzung der umweltpolitischen Maßnahmen so einfach wie möglich gestaltet werden, damit die Inhaber geführten Unternehmen diese ohne (teure) externe Beratungsunterstützung realisieren können. Hierfür wäre es hilfreich, Vertreterinnen und Vertreter von Inhaber geführten Unternehmen bereits im Vorfeld von Gesetzesinitiativen in die Gestaltung der Gesetzgebung einzubeziehen.

Die Bürokratie im Zaum halten

Um die oben genannten potenziellen Probleme zu vermeiden, wäre es außerdem wünschenswert, dass schon im Vorfeld von neuen Gesetzen und Vorgaben die Auswirkungen auf kleine Unternehmen betrachtet würden. Dies mag trivial klingen, ist aber beispielsweise in Deutschland im Hinblick auf die indirekten Auswirkungen nicht immer der Fall. So müssen seit 2022 Kreditinstitute die Nachhaltigkeit ihrer Kreditportfolios anhand der sogenannten Green Asset Ratio (GAR) belegen. Hierdurch kann den Regionalbanken ein Wettbewerbsnachteil entstehen, weil sich unter ihren Kreditkunden ein hoher Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen befindet – die aber aktuell nicht berichtspflichtig sind. Da die Kredite an kleine und mittlere Unternehmen als „nicht nachhaltig“ gelten, erscheinen die Kreditportfolios der Regionalbanken im Vergleich zu den Geschäftsbanken, deren Kunden meist größere berichtpflichtige Unternehmen sind, formal weniger „grün“. Im schlechtesten Fall könnte es daher passieren, dass insbesondere die Regionalbanken die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen einschränken, um so ihre GAR zu erhöhen.

Ein anderes Beispiel ist das von der Europäischen Union (EU) initiierte Lieferkettengesetz: Formal betrifft es zwar nur große Unternehmen. Dennoch wirkt es sich auch auf kleinere Unternehmen aus, da sie in Wertschöpfungsketten größeren berichtspflichtigen Unternehmen Informationen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zur Verfügung stellen müssen. Folglich wäre es auch begrüßenswert, wenn vorhandene Regulierungen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Belastungsintensität für die kleineren Unternehmen überprüft und gegebenenfalls angepasst würden. Dabei sollte auch abgeschätzt werden, in welchem Verhältnis der Aufwand aufgrund des Fixkostencharakters dieser Unternehmen in Relation zu großen Unternehmen liegt. Grundlegendes Ziel muss es dabei sein, die Kostenbelastung für die Inhaber geführten Unternehmen proportional zu deren Wirtschaftskraft zu halten.

 

Zu den AutorInnen:

Friederike Welter ist Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) und Professorin an der Universität Siegen. In dieser Woche wurde sie von der Bundesregierung in die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) berufen. Für ihre Forschung über kleine und mittlere Unternehmen ist Welter bereits mehrfach international ausgezeichnet worden.

Hans-Jürgen Wolter ist Projektleiter im IfM Bonn.