Arbeitsmarkt

Die Ampel und die Weiterbildung

SPD, Grüne und FDP wollen die Weiterbildungsmaßnahmen für die sogenannten „Risikogruppen“ auf dem Arbeitsmarkt deutlich ausbauen. Doch leider scheint auch die neue Regierung alte Fehler zu wiederholen. Ein Beitrag von Stefan Sell.

Bild: Pixabay

Seit vielen Jahren wird von Arbeitsmarktexperten darauf hingewiesen, dass wir deutlich mehr Weiterbildung brauchen – gerade für die sogenannten „Risikogruppen“, also Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, erwerbsarbeitslos zu werden. Dazu zählen zunächst zahlreiche Menschen, die in einen Langzeitbezug abrutschen könnten. Hinzu kommen die vielen, die mit Verweis auf ihre (angeblich) fehlende Qualifikation im Niedriglohnsektor einbetoniert sind.

Viele Jahre lang wurde mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne insofern eine Fehlstellung der Qualifizierungspolitik beklagt, als dass man zwar zahlreiche kurze (und billige) und nicht selten auch mehr als fragwürdige, kontraproduktive Maßnahmen gefördert hat, aber bei den Angeboten, die über einen längeren Zeitraum laufen und die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (können), permanent auf der Bremse stand.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP gibt es gerade hinsichtlich einer besseren Förderung von Weiterbildung zahlreiche Vorhabensbekundungen, die viele Kritikpunkte der vergangenen Jahre aufzugreifen versuchen. Dabei ist hervorzuheben und anzuerkennen, dass die Ampel-Koalition den Bereich der Weiterbildung für den gesamten Arbeitsmarkt vor Augen hat und die umfassenden Anforderungen eines alle Segmente des Arbeitsmarktes durchziehenden Qualifizierungsbedarfs zu adressieren versucht.

Allerdings bewegt sich die neue Regierung dabei in einem unauflösbaren Spannungsfeld: Sie muss jonglieren zwischen dem, was man den Unternehmen (und im Idealfall der tarifvertraglichen Ausgestaltung) überlassen sollte, und dem berechtigten Förderbedarf bestimmter Personengruppen (oder auch bestimmter Betriebe, vor allem der Kleinbetriebe). Dabei kann es erfahrungsgemäß keine die Theoretiker oder gar Vertreter der ordnungspolitisch reinen Lehre befriedigende Lösung geben, denn die Übergänge zwischen dem privaten Nutzen und dem öffentlichen Interesse sind hier so fließend wie man das auch bei einem anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium, den Lohnkostenzuschüssen, kennt.

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