Geldpolitik

Die EZB braucht politische Vorgaben für ihre Sekundärziele

Es gibt einige Überlegungen, inwiefern sich die EZB um weit mehr als nur um stabile Preise kümmern sollte. Dafür braucht es jedoch ein formelles Verfahren, an dem sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament beteiligt sind.

Die Europäische Zentralbank steht vor einem Paradoxon. Einerseits verfehlt sie ihr Mandat der Preisstabilität, da die Inflation seit zehn Jahren unter 2% liegt. Doch trotz dieses eklatanten Versagens denkt die EZB nun darüber nach, mehr zu tun, als sich nur um stabile Preise zu kümmern. So hat Präsidentin Christine Lagarde bei der momentan laufenden Überprüfung der EZB-Strategie Erwartungen geweckt, dass die Zentralbank konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen wird.

Theoretisch räumen die europäischen Verträge der EZB bereits weitreichende Befugnisse ein, um neben ihrem primären Mandat der Preisstabilität auch andere Ziele zu verfolgen. Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt fest, dass die EZB „die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union [unterstützt], um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen“, solange dies mit dem Mandat der Preisstabilität im Einklang steht.

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