Kommentar

Warum die Minijobs abgeschafft werden sollten

Eine neue Studie hat die Debatten um Mindestlohn und Minijobs wiederaufleben lassen. Zwar sollten die vermeintlich skandalösen Ergebnisse der Untersuchung mit einiger Vorsicht interpretiert werden – das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den Minijobs um eine Beschäftigungsform handelt, die völlig zu Recht seit Jahren immer wieder grundsätzlich kritisiert wird. Ein Kommentar von Stefan Sell.

In der Gebäudereinigung ist der Anteil an geringfügig Beschäftigten besonders hoch – dabei handelt es sich oftmals um Frauen, die in der Minijob-Falle feststecken und viele Stunden unbezahlt arbeiten. Foto: Pixabay

Die Debatten um den gesetzlichen Mindestlohn waren in den letzten Monaten aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden. Die vielen Kritiker der Lohnuntergrenze sind angesichts der vorhergesagten, aber nicht eingetretenen Beschäftigungskatastrophe ziemlich still geworden. Auf der anderen Seite hat das in die Mindestlohn-Kommission ausgelagerte Verfahren zur Anpassung des Mindestlohns politischen Forderungen nach einer deutlichen Anhebung der Lohnuntergrenze etwas den Wind aus den Segeln genommen.

In dieser Woche ist das Thema allerdings wieder in den Strom der öffentlichen Aufmerksamkeit geschwappt. Auslöser war eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das WSI hat unter anderem untersucht, wie viele geringfügig Beschäftigte – sprich: Minijobber – 2015 tatsächlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten haben. Ergebnis: In diesem Jahr hätte knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals geltenden 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekommen.

Die medialen Reaktionen auf die Studie ließen nicht lange auf sich warten. In der Süddeutschen Zeitung hieß es beispielsweise: „Viele Minijobber erhalten nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht.“ Diese Aussage ist allerdings nicht unproblematisch, verleitet sie doch viele Leser nach der ersten, flüchtigen Kenntnisnahme zu dem Eindruck, dass das heute, also im Januar 2017, so sei. Tatsächlich bezieht sich die Studie aber auf das Jahr 2015.

Außerdem sollten bei der Interpretation der Studienergebnisse noch weitere Dinge berücksichtigt werden. Für ihre Studie haben die WSI-Forscher Toralf Pusch und Hartmut Seifert Daten aus zwei Quellen ausgewertet: Dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betreut wird, sowie das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist. In beiden Panels wurden im Laufe des Jahres 2015 mehrere Tausend Arbeitnehmer zu Einkommen und Arbeitszeiten befragt. Die WSI-Forscher konzentrieren sich in ihrer Auswertung also auf Menschen, für die der Minijob den Haupterwerb darstellt. Branchen, in denen der gesetzliche Mindestlohn für einen Übergangszeitraum legal unterschritten werden durfte, haben sie für ihre Analyse bereits herausgerechnet.

SOEP und PASS sind mit Sicherheit wichtige und überaus hilfreiche Datensätze – es handelt sich dabei allerdings um Befragungsdaten und Stichproben, was mit zwei methodischen Aspekten einhergeht: Zum einen beruhen die Angaben zu Stundenlöhnen auf den Angaben der Befragten und sind Umrechnungen von deren Angaben, was sie in einem bestimmten Zeitraum, beispielsweise im der Befragung vorgelagerten Monat verdient und wie viele Stunden sie gearbeitet haben. Das heißt: Wir haben es hier mit einem nicht auflösbaren Unschärfebereich zu tun, der sich aus den unvermeidbaren Ungenauigkeiten von Befragungsdaten ergibt. Zum anderen kann die Stichprobengröße dazu führen, dass bei bestimmten speziellen Auswertungen, bei denen viele Merkmalsträger ausgeschlossen werden müssen, sehr kleine Fallzahlen resultieren, von denen dann auf die Grundgesamtheit hochgerechnet wird.

Hinzu kommt, dass sich die Datenerhebung in der WSI-Studie auf das Frühjahr 2015 bezieht und damit auf einen Zeitraum kurz nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Damit verbunden sind zwei methodische Fragezeichen: Man kann davon ausgehen, dass sich anfangs gerade im Bereich der Minijobs noch zahlreiche – neutral formuliert – Übergangs- und Anpassungsschwierigkeiten bei der Überführung der Minijobs in die neue Mindestlohnwelt beobachten ließen, von denen ein gewisser Teil im weiteren Zeitverlauf gelöst worden sein könnte. In jedem Fall verbietet sich daher eine Übertragung der Werte auf den Jahresanfang 2017.

In der Studie selbst gibt es einen kleinen Hinweis auf den zuletzt angesprochenen Mechanismus. Im eingangs zitierten SZ-Bericht heißt es: „So verdienten im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60% der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sank zunächst auf etwa 50%. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Zieht man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44% der Minijobber nicht die 8,50 Euro.“ Ganz offensichtlich hatten wir es schon in den wenigen Monaten bis zur Jahresmitte 2015 mit einem beweglichen Ziel zu tun. Es spricht also nichts dagegen, dass sich die Werte in dem weitaus längeren Zeitraum bis heute weiter nach unten angepasst haben.

Das alles heißt keinesfalls, dass es keine Probleme mit den Minijobs geben würde – aber man sollte korrekterweise und im Sinne der Sache darauf verzichten, den Eindruck zu erwecken, dass gegenwärtig die Hälfte der Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen und dass die WSI-Studie auf gesicherte Daten zurückgegriffen hätte.

Diese Schwachstellen wurde dann auch umgehend von fundamentalen Mindestlohnkritikern aufgegriffen. So berichtet etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung von einem „inszenierten Minijob-Skandal“. Zusätzlich zu den bereits erwähnten methodischen Schwachstellen merkt die FAZ an, dass die Zahlen der Böckler-Stiftung stark von jenen abweichen würden, die das Statistische Bundesamt vorgelegt hat: „Demnach waren im April 2015 bis zu 13% der Minijobber (und nicht 48,5%) zu Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro tätig. Die amtlichen Statistiker hatten dazu für die Mindestlohnkommission eigens eine Sondererhebung unter 6.000 Betrieben mit 70.000 Beschäftigten durchgeführt. Deren im Juni 2016 veröffentlichten Ergebnisse waren bisher auch von Gewerkschaftsseite nicht bezweifelt worden.“

Die FAZ bezieht sich hier offensichtlich auf den ersten Bericht der Mindestlohnkommission, der im Juni 2016 veröffentlicht worden ist – tatsächlich war es aber so, dass die Gewerkschaftsvertreter durchaus erheblichen Unmut über diesen Bericht geäußert haben.

Wie weiter mit den Minijobs?

Abgesehen davon dürfte die Mindestlohnregelung mittlerweile wahrscheinlich nicht mehr ganz so massiv missachtet werden, wie die WSI-Studie nahelegt. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es keine Probleme mit den Minijobs mehr geben würde. Daher sollte man angesichts der wieder aufgeflammten Debatte vielmehr die eigentlich relevante und über den Mindestlohn weit hinausreichende Frage debattierten:

Wie soll es mit diesem Format der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse weitergehen, das völlig zu Recht seit Jahren immer wieder grundsätzlich kritisiert wird?

Zunächst muss man beim Blick auf die geringfügige Beschäftigung zwischen den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die also keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, und den Menschen unterscheiden, die einen Minijob als Nebentätigkeit ausüben. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Größenordnung, um die es hier geht:

Laut den Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Juni 2016 von den 7,44 Millionen Minijobbern 4,86 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigt – das waren immerhin 11,2% aller Erwerbstätigen in Deutschland. Bis zum Sommer des letzten Jahres ist diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren gesunken – um 38.000 gegenüber dem Sommer 2015. Und im Juni 2015 wurden bereits 184.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte weniger gegenüber dem Jahr 2014 gezählt.

Daneben gibt es noch jene Kategorie von Minijobbern, die eine geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einer anderen Hauptbeschäftigung als Nebenjob ausüben. Im Juni 2016 waren das mit 2,58 Millionen immerhin 8,2% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Deren Zahl ist übrigens anders als bei den geringfügig Beschäftigten in den zurückliegenden Jahren gestiegen: Um 98.000 gegenüber dem Jahr 2015, als es bereits gegenüber 2014 einen Anstieg von 55.000 gegeben hatte.

Hinsichtlich der Entwicklung der Minijobs seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es interessante Neuigkeiten: Im Gefolge der Einführung der allgemeinen Lohnuntergrenze ist es zu einem Rückgang der geringfügigen Beschäftigung gekommen. Ein Teil dieser Beschäftigungsverhältnisse ist verloren gegangen – etwa die Hälfte aber ist in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt worden. Aber die neuen, bis Juni 2016 vorliegenden Zahlen der BA zeigen, dass es sich offensichtlich nicht um eine echte Trendwende bei den Minijobs gehandelt hat. „Die sind nämlich in den ersten Quartalen 2016 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen wieder angestiegen“, wie der Soziologe Markus Krüsemann analysiert. Ein genauerer Blick auf die Daten zeige laut Krüsemann: Das erneute Wachstum bei den Minijobs geht allein auf die Zunahme von Personen zurück, die zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben.

Diese Entwicklung vollzieht sich vor dem empirisch leider gesicherten Tatbestand, dass in vielen Minijobs elementare Arbeitnehmerrechte verletzt wurden (und wahrscheinlich auch weiterhin werden), wie eine Studie des IAB bereits 2015 untermauert hat. Darin heißt es:

„Rund 35% der Minijobber berichten, keinen bezahlten Urlaub zu erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15% ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 bzw. rund 21% …  Die Studie zeigt aber auch: Rund 50% der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, haben Kenntnis von der tatsächlichen Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus.“

Womöglich ist das noch eine Beschönigung der Situation, denn man muss wissen: Die Studie bezieht sich auf die Situation in Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten, die Situation in den Kleinstbetrieben wird also gar nicht abgebildet. Gerade für diesen Abschnitt des Arbeitsmarktes muss man aber plausibel davon ausgehen, dass es erhebliche Diskrepanzen zwischen der Rechtslage und der tatsächlichen Umsetzung bei Minijobs geben dürfte.

So ist es kein Wunder, dass die Kritik an dieser eigenartigen Beschäftigungsform bereits sehr lange anhält und entsprechende Abhandlungen schon ganze Schrankwände füllen. Ein starker Fokus liegt dabei auf der Frage, ob die deregulierte geringfügige Beschäftigung dazu beigetragen hat, dass „gute“ – weil „normale“ – sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in „schlechte“ Minijobs umgewandelt wurde und wird. 2012 hatte das IAB dazu eine Untersuchung mit differenzierten, interessanten Befunden veröffentlicht. Fazit: „Hinweise auf die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs finden sich vor allem im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen … Indizien für die Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs gibt es vor allem für kleine Betriebe mit unter zehn Beschäftigten. In diesem kleinbetrieblichen Segment gehen also der Aufbau von Minijobs und die Reduktion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Hand in Hand.“

Frauen in der „Geringfügigkeitsfalle“

Immer wieder wird auch darauf hingewiesen, welche desaströsen Auswirkungen die Minijobs insbesondere auf die Arbeitsmarktpositionierung sowie auf die soziale Sicherung von Frauen haben. Das zeigte etwa im Frühjahr 2013 eine umfangreiche Bestandsaufnahme von Carsten Wippermann, die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben worden war. Das Ministerium veröffentlichte Wippermanns Ergebnisse zwar, allerdings ohne die ansonsten üblichen Verlautbarungen und Werbeaktionen – was darauf hindeutet, dass man sich damals mit den Befunden nicht besonders identifizieren wollte, weshalb die Studie hier noch einmal gesondert hervorgehoben werden soll:

Carsten Wippermann: Frauen im Minijob – Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf, Berlin 2013.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Viele Frauen bleiben in der sogenannten „Geringfügigkeitsfalle“ hängen, da sie nichts Anderes als Minijobs finden (man schaue sich nur die Stellengesuche des Einzelhandels an) und weil auch das deutsche Steuerrecht mit dem Institut des Ehegattensplittings und der unterschiedlichen Steuerklassen dies leider befördert.

In diesem Kontext hatte sich auch die Bertelsmann-Stiftung bereits 2012 mit einer Studie und Reformvorschlägen zu Wort gemeldet, die für eine Verbindung aus Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting plädierte: Die bestmögliche Variante aus Sicht der Studienverfasser sieht demnach vor, das gegenwärtige Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Die Minijobs sollten ab dem ersten Euro der Einkommensteuerpflicht unterliegen und steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung aufweisen. Damit würde die heute bestehende Regelung für Einkommen zwischen 400 und 800 Euro auf den Bereich bis 400 Euro ausgedehnt. Das zusätzlich entstehende Steueraufkommen sollte zur Absenkung des Einkommensteuertarifs verwendet werden.

Diese Ideen sind erst in der vorletzten Woche teilweise in einem Reformkonzept des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) wiederaufgetaucht. Darin bemängelt der DGB ebenfalls die oftmals katastrophalen Arbeitsbedingungen, Schwarzarbeit sowie Tricksereien durch Überstunden und den Missbrauch von Minijobs als Flexibilisierungsmaßnahme.

Nach den Vorstellungen des DGB sollten Minijobs vom ersten Euro an in die Sozialversicherung einbezogen werden, zum Beispiel durch eine Gleitzonenregelung – also im Grunde durch eine nach unten gerichtete Verlängerung dessen, was wir heute schon mit den sogenannten „Midi-Jobs“ zwischen 450,01 und 850 Euro haben. Dabei sind die Beiträge der Beschäftigten am Anfang sehr niedrig und steigen dann schrittweise an, während die anfangs höhere Belastung der Arbeitgeber langsam sinkt. Darüber hinaus solle die pauschale Besteuerung abgeschafft und sichergestellt werden, dass bei Minijobs die gleichen Arbeitsbedingungen herrschen wie bei Vollzeitjobs.

Das zweite Hauptelement des Reformvorschlags ist die Beendigung der pauschalen Besteuerung, die als „Kern des Problems“ bezeichnet wird. Minijobs sollten unter Berücksichtigung allgemeiner Übergangsfristen in das allgemeine Besteuerungssystem eingegliedert werden. „Um die Steuerbelastung für Ehepaare wirklichkeitsnäher vorzunehmen, soll das Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor) verpflichtend gelten. Das Faktorverfahren ist bereits geltendes Recht, muss derzeit aber vom Ehepaar aktiv beantragt werden“, so der DGB.

Der Gewerkschaftsbund hält auch das Argument, nach dem es in bestimmten Fallkonstellationen sinnvoll wäre, den Minijob aus dem allgemeinen System der Sozialabgaben- und Steuerbelastung herauszunehmen, für nicht stichhaltig. Bereits heute gäbe es Beitrags- und Steuerfreibeträge für ehrenamtliche und karitative Tätigkeiten und „zielgenaue“ Sonderregelungen beim Zuverdienst zum Studium, zur Rente oder zur Arbeitslosenmeldung. Somit brauche es den Minijob dafür nicht, so der DGB. Vielmehr könnten durch eine solche Reform auch die Ressourcen der Minijobzentrale effizienter verwendet werden: „Als „Teilzeitzentrale“ könnte sie die Anmeldung der „kleinen Teilzeit“ übernehmen, die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht und der Entgeltgleichheit kontrollieren, für Beschäftigung im Haushalt zuständig bleiben und zusätzlich Kleinst-Unternehmen betreuen.“

Minijobs müssen abgeschafft werden

Ob der DGB mit seinem Reformkonzept nun den Stein der Minijob-Weisen gefunden hat, sei an dieser Stelle mal dahingestellt, über die Details der Reform muss man diskutieren. Auch darf man sich darauf einstellen, dass es von verschiedenen Seiten Widerstand geben wird – übrigens nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch durch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren und daher zunächst sicher gegen einen solchen Schritt votieren werden.

Aber die Stoßrichtung sollte nach all den umfangreichen (negativen) Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit der geringfügigen Beschäftigung gemacht haben, klar sein: Dieses eigenartige Beschäftigungsformat muss weg!

 

Zum Autor:

Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz und Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM). Außerdem betreibt Sell die Portale Aktuelle Wirtschaftspresse und Aktuelle Sozialpolitik, wo dieser Beitrag zuerst in einer früheren Form erschienen ist.