Urteil zu Anleihekäufen

Die Verfassungsrichter beschädigen die Unabhängigkeit der EZB

Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Dabei offenbart das Gericht eine ebenso einseitige wie eingeschränkte ökonomische Sichtweise, die Europa und damit auch Deutschland schaden wird. Ein Kommentar von Peter Bofinger.

Bild: TMC-Fotografie.de via Flickr (CC BY 2.0)

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) verkündet. Darin kommt es zu dem Schluss, dass der Aufkauf von Staatsanleihen teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht wirft der EZB vor, sie habe bei ihrem Ankaufprogramm von Staatsanleihen die damit verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen ausgeblendet und so den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit offensichtlich missachtet.

Dabei offenbart das Gericht eine ebenso einseitige wie eingeschränkte ökonomische Sichtweise, die Europa und damit auch Deutschland schaden wird. Im Folgenden werde ich die wesentlichen Punkte aus der Urteilsbegründung des Gerichts durchgehen und kommentieren. Die Aussagen des Gerichts sind kursiv markiert, Fettungen stammen von mir.

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