Covid-19

Das Kapital in der Corona-Krise

Verweise auf die „bereinigende Wirkung“ von Rezessionen sind in der Corona-Krise fehl am Platz. Daher sollten Unternehmen einmalig und zeitlich begrenzt von Zahlungen an die Kapitaleigner befreit werden – auch wenn dies einen massiven Eingriff in bestehende Verträge bedeuten würde. Ein Vorschlag von Leo Kaas.

Bild: Pixabay

Die Schließungen ganzer Branchen während der Corona-Krise stellen eine gewaltige und völlig neue Herausforderung für die Wirtschaftspolitik dar. Besonderes Augenmerk liegt darauf, die Einkommensverluste der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu begrenzen und die Existenz der von Schließungen und Nachfrageausfällen betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. Bisher hat die Bundesregierung auf diese Herausforderungen mit schnellen und umfangreichen Maßnahmen reagiert. Insbesondere die Hilfsprogramme für Unternehmen, die aus steuerlichen Entlastungen und staatlich besicherten Notkrediten bestehen, sollen dabei helfen, Liquiditätsengpässe zu mildern und Insolvenzen zu vermeiden. Ergänzt werden diese Programme durch direkte Soforthilfen für kleinere Unternehmen und Selbständige.

Derart ungewöhnliche Maßnahmen sind in der aktuellen Situation richtig und dringend erforderlich. Wie in „normalen“ Wirtschaftsabschwüngen können Unternehmen natürlich auch in der Corona-Krise ihren Arbeits- und Kapitaleinsatz anpassen. Jedoch ist dies mit Kosten verbunden: Kommt es etwa zu Entlassungen von Arbeitskräften, müssen nach dem Ende der Krise neue Arbeitnehmer rekrutiert und eingearbeitet werden. Derartige Kosten können durch kürzere Arbeitsstunden oder temporäre Freistellungen vermieden oder zumindest verringert werden, und genau deshalb werden aktuell die Bestimmungen zum Kurzarbeitergeld gelockert.

Kapital-Liquidationen müssen vermieden werden

Deutlich problematischer sind aber die Anpassungen des Kapitalbestandes, also der Gebäude, Ausrüstungsgegenstände und Maschinen. Hier besteht nur die Möglichkeit, entweder einen Teil des Kapitals zu verkaufen, ihn zu vermieten oder aber das ganze Unternehmen zu liquidieren. Hier gilt ebenfalls: Diese Vorgänge sind in normalen Zeiten ganz gewöhnliche und zum Teil auch erwünschte Reaktionen auf firmenspezifische oder gesamtwirtschaftliche Schocks.

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